Benachteiligung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 24.08.2011, 10:32 (vor 5539 Tagen) @ Steinerin

Hallo Steinerin,

grundsätzlich hat zwar Mandatsarbeit Vorrang. Aber bei Schulungsmaßnahmen wie bei Dir sieht die Rechtsprechung die Verhinderung im Mandat als gegeben. Auch ich hätte als AG ein Problem, wenn dann der Mandatsträger sagt, ich möchte eine Schulung zur Mandatswahrnahme mehrfach für > 1 Std. unterbrechen. Denn dann könnte der Erfolg der Quali nicht mehr sinnhaft oder gegeben sein.

Da muss man sich dann halt entscheiden. Ich würde da dann auch eine für mich und mein berufliches Fortkommen wichtige Schulung/ Quali, in diesem Fall entscheiden. Dieses auch, weil man ja sich über die Sitzungsverläufe im Nachgang oder vor den Sitzungen anhand der TO informieren kann. Weiter wird man ja auch sofern es Belange der Schwerbehinderten betrifft vom AG gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt, kann also reagieren.

Sollte es einen sehr dringenden Fall im BR oder ASA geben, der meine Klientel betrifft so würde ich versuchen, dass BR und ASA diese so legt, dass ich ggf. in der Pause der Quali-Maßnahme schnell einmal kurz dazu kommen könnte.

Weiter hat man ja die Möglichkeit die Stelli einzusetzen, sofern solche gewählt sind.

Eine Mandatsbehinderung oder eine Benachteiligung in Folge des Mandates sehe ich daher nicht.


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