Neuwahl? (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 26.08.2011, 16:13 (vor 4656 Tagen) @ frapo

Hallo Frapo,

» Meine SBV-Stellvertreterin in Berlin rückt ja auf zur SBV und der / die
» Stellvertreter/-in wird neu gewählt.
Ja, sofern es nach dem Nachrücken keinen Stelli mher gibt hat dann die Nachgerückte VPSchwb (alte 1. Stelli) die Nachwahl von Stelli einzuleiten.

» Wie sieht es bei der GSBV aus, rückt hier die Schwerbehindertenvertreterin
» Bonn und stellv. GSBV auch automatisch auf und die neue SBV in Berlin wird
» nun stellv. GBV>
Ganz genau wie auf der örtl. Ebene auch. Der/die jetztige 1. Stelli der GSBV rückt nach. Wird also GSBV!
Sofern es nach dem Nachrücken keinen Stelli mehr gibt hat dann die Nachgerückte GVPSchwb (alte 1. Stelli) die Nachwahl von Stelli einzuleiten.

Vor wo die GSBV und oder Stelli der GSBV kommt entscheiden ganz alleine die Wähler, also die gewählten SBV, denn nur diese haben ja hier das aktive Wahlrecht.

Hinweis: Wenn es nur 2 Wahlberechtigte für die GSBV-Wahl gibt (also nur 2 örtl. SBV) dann sollen diese sich ja einigen. Dann macht man es im allgemeinen so, dass die eine örtl. SBV die GSBV wird und die andere SBV der G-Stelli.
Bei Nichteinigung gibt es ja dann zwingend den Losentscheid.


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