Seminare (Allgemeines)

bine6666, Sachsen, Wednesday, 31.08.2011, 10:16 (vor 5532 Tagen)

Hallo noch einmal alle zusammen,

ich habe gestern hier einen Eintrag hinterlassen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig gemacht habe, da ich gar keine Antworten bekomme...>>>

Hat jemand einen Tipp>

Vielen Dank.

Seminare

hackenberger, Wednesday, 31.08.2011, 10:24 (vor 5532 Tagen) @ bine6666

Hallo bine6666,

» Hat jemand einen Tipp>
Ja, das Profil vervollständigen, damit man alle Infos hat ;-)

Seminare

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 31.08.2011, 10:25 (vor 5532 Tagen) @ bine6666

Hallo Bine,
du hast (fast) alles richtig gemacht ;-)
Fast deswegen, weil dein Profil unvollständig ist und das du die Suchfunktion bzw. das A-z genutzt hast, bezweifle ich. :-(

2 Tipps:
- Kontaktiere den Seminaranbieter
- schau hier: http://www.schwbv.de/hilfe_schulung.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Seminarteilnahme

DoSto, Thursday, 08.09.2011, 14:23 (vor 5524 Tagen) @ bine6666

Hallo,

als Vertrauensperson der SBV habe ich das 2. stellv. Mitglied regelmäßig für ständige Aufgaben herangezogen, weil ich in Kürze ausscheiden und in den Ruhestand gehen werde und das 1. stellv. Mitglied auch längerfristig nicht anwesend war. Den Kollegen hatte ich im Februar diesen Jahres für ein Grundlagen / Aufbauseminar angemeldet. Arbeitgeber und auch die entsprechende Dienststelle waren informiert.

Die Situation ist diese: Der Kollege als Schwerbehinderter wurde in diesem Jahr zweimal operiert, hat also einige Fehlzeiten, zur Zeit ist er krank und würde ab 12.9.11 zum Seminar fahren. Natürlich wieder als arbeitsfähig.

Der Arbeitgeber hat ihm einen netten Brief geschrieben, dass die Situation am Arbeitsplatz seine Teilnahme am Seminar nicht rechtfertigt und er ja so oft krank war in diesem Jahr. Er soll sich beim Arbeitgeber melden und mit diesem abstimmen, ob die betriebliche Situation seine Teilnahme ermöglicht.

Der Arbeitgeber lehnt die Maßnahme ja nicht ab, er führt lediglich betriebliche Belange an. Kann der Kollege aus dem Krankenstand zum Lehrgang fahren, als arbeitsfähig> Ich bitte um einen Kommentar zu diesem Thema.

LG DoSto

--
DoSto

Seminarteilnahme

hackenberger, Thursday, 08.09.2011, 14:51 (vor 5524 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

zum einen der 2. Stelli hat i.d.R. keinen Schulungsanspruch. Also hier ein Entgenkommen des AG. Weiter gibt es die Rechtsprechung, dass es durchaus betriebliche Gründe geben kann ein Seminar zu verschieben. Wenn es vorher mit dem AG abgesprochen war und dann durch die Absage/Verschiebung Kosten entstehen hat diese aber auch der AG zu tragen.

Daher hier mit dem AG reden und verschieben, bevor der AG das Recht der Teilnahme angeht und wohl recht bekommen wird.

Denn bei Deinem Ausscheiden rückt ja der 1. Stelli nach doch hier soll der 2. Stelli der erst dann 1. Stelli wird heute schon geschult werden.

Da der 2. Stelli ja wohl auch schon des öfftern tätig war, also ein Wissen wohl haben muss, kann man auch nur sehr schwer nun belegen, ohne diese Schulung zum jetzigen Zeitpunkt geht die Mandatswahrnahme nicht.

Seminarteilnahme

DoSto, Thursday, 08.09.2011, 19:34 (vor 5523 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die Antwort.

Ich weiß, dass der 2. Stelli keinen Anspruch hat. Aber es ist der Stelli, der meistens zur Vertretung da ist. Der 1. Stelli ist meistens nicht greifbar und hatte längere Zeit die Pflegezeit in Anspruch genommen. Von daher muss die Schulung des 2. Stellis sicher gestellt werden. Ich beteilige beide Stellis, damit die bei meinem Ausscheiden nicht aus allen Wolken fallen und mir dann sagen: "Wir wussten gar nicht, wie viel Arbeit da dran hängt!"

Ich habe die Seminarteilnahme des 2. Stellis nun doch gesichert. Und wenn der AG seit Monaten weiß, dass die Seminarteilnahme geplant ist, kann er sich auch darauf rechtzeitg einstellen. Eine Verlegung dieses Seminars ist nicht möglich und das nächste wäre erst wieder für das nächste Jahr gegeben. Was dann, wenn die betriebliche Situation wieder gegen die Teilnahme spricht> Die Schulung muss sicher gestellt sein, denn die beiden müssen im nächsten Jahr alleine handeln. Ich hatte fünf Jahre vor Amtsantritt Zeit, mich ausreichend schulen zu lassen. Ich war für mein Amt gut vorbereitet. Aber die Praxis ist viel weitläufiger, als dass man alles Wissen haben könnte. Das habe ich erfahren müssen. Deshalb ist es mir wichtig, dass die beiden die Gelegenheit zur Schulung nutzen, solange sie noch die Zeit dafür haben.

Liebe Grüße

DoSto

--
DoSto

Seminarteilnahme

hackenberger, Thursday, 08.09.2011, 19:58 (vor 5523 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

» Ich beteilige beide Stellis, damit die bei meinem Ausscheiden nicht aus
» allen Wolken fallen und mir dann sagen: "Wir wussten gar nicht, wie viel
» Arbeit da dran hängt!"

Die VPSchwb kann nicht wahlweise oder frei die Stelli einsetzen. Der mögliche Einsatz der Stelli ist ganz klar im SGB IX geregelt.

» Aber es ist der Stelli der meistens zur Vertretung da ist.
Was heißt zur Vertretung da ist>
» Der 1. Stelli ist meistens nicht greifbar

» Eine Verlegung dieses Seminars ist nicht möglich und das nächste wäre erst
» wieder für das nächste Jahr gegeben. Was dann, wenn die betriebliche
» Situation wieder gegen die Teilnahme spricht>
Also, er hat ja wohl schon ohne diese Schulung das Mandat wahrgenommen, daher greift durchaus das Thema "Rücksicht/ Verschieben". Doch auch nur nun. Denn für die letzten 3 Monate oder das nächste Jahr kann/ muss der AG dann entsprechend planen.

Wenn er dann nachgerückt ist und 1 Stelli ist besteht ja dann der Schulungsanspruch. Wenn es dann zwingend notwendig wird, ggf. auch ein Seminar bei einem anderen Veranstalter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in den letzten Monaten 2011 kein Seminar mehr gibt.

Schwerbehindertenvertretung Teil I, Rechte und Rechtsgrundlagen der SBV findet man z.B. für November und Dezember 2011 und wieder ab Januar 2012 einige.

Was heißt nicht greifbar>
Die Gründe der Verhinderung sind ja klar und bekannt. Das Gesetz sieht auch ganz ausdrücklich den Ausgleich für Mandatswahrnahme außerhalb der Arbeitszeit vor und dienstl. Verhinderung gibt es nicht.

Klar die Inanspruchnahme von Pflegezeit ist i.d.R. Verhinderung.

Also, der AG hat hier die besseren Karten und vor allem sollte man der dann nachrückenden SchwbV nicht den Start erschweren. Denn könnte sich sonst das Verhältnis AG / SchwbV sehr belastet werden.

Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied

Seminarteilnahme

DoSto, Monday, 12.09.2011, 21:17 (vor 5519 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich weiß, dass du Recht hast. In den Seminaren habe ich viele SBVs gehört, die ihre SVM oder auch SVMs mit einbeziehen und trotzdem ein gutes Einvernehmen mit dem Arbeitgeber haben. Ich habe natürlich auch das Gegenteil gehört.

Wenn ich den 2. Stelli nicht einbezogen hätte, dann hätte ich das nicht allein bewältigt, dass wir einen behindertengerechten Arbeitsbereich einrichten können.

Gruß

DoSto

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DoSto

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