Rücktritt und "Einfügen" eines Stellis in die KSBV (Wahlen)

HarriM, Tuesday, 06.09.2011, 11:55 (vor 5524 Tagen)

Hallo,

unser amtierende K-SBV möchte gern seine Wahlentscheidung als GSBV rückgängig machen.

Damals war er einzige GSBV und hat sich selbst zum KSBV gemacht, und mich zu seinem 1. Stelli. Aus seinem Unternehmen wählte er zwei weitere SBV'en zum 2. und 3. Stelli.

Jetzt gibt es auch bei uns eine GSBV, und so will er (auf Druck diverser Unbeteiligter, auch des Unternehmens), dass ich zurücktrete, und mit mir die anderen Beiden. Dann will er mit dem anderen GSBV in einer Nachwahl der Stellis uns wiederwählen, aber als 1. Stelli meinen inzwischen gewähltn GSBV dazwischenschieben. Ich habe bei euch gelesen, dass das anscheinend rechtlich nicht geht: Rücktritt und gleich Wiederwahl. Frage also: Kann man als 1. Stelli mit den anderen zusammen zurücktreten, um sich sofort zum 2. Stelli machen zu lassen (die anderen Beiden werden dann Nr. 3 und 4)> Wenn nein - warum nicht (Quelle)>

Viele Grüße
HarriM

Rücktritt und "Einfügen" eines Stellis in die KSBV

hackenberger, Tuesday, 06.09.2011, 13:09 (vor 5524 Tagen) @ HarriM

Hallo HarriM,

die Frage, ob bei nur einem Wahlberechtigten wie bei Euch diese das Mandat der KSBV nur wahrnimmt, wie bei der GSBV lt. § 97 Abs. 1 SGB IX, oder als gewählt gilt ist nicht ganz klar. Das versuche ich zur Zeit mit Fachleuten zu klären.

Denn es ist ein Unterschied, Wahrnehmung bedeutet eben nicht Wahl. Sondern nur wahrnehmen bis die Vorraussetzungen zu einer Wahl, also mindestens 2 Wahlberechtigte, gegeben sind.

Grundsätzlich kann man das Mandat niederlegen um Neuwahlen zu ermöglichen wenn sich z.B. die Konstellationen geändert haben und man auch anderen eine Chance auf die Wahl einräumen möchte.

Doch das Mandat niederlegen können jeweils nur die gewählten selbst entscheiden. Es kann nicht von anderen verlangt werden. Also kann hier nicht die GVPSchwb verlangen, dass die Stelli ihr Mandat niederlegen um "nur" den Weg für neue Stelli-Wahlen zu ermöglichen. Dann sollte doch die GVPSchwb auch ihr Mandat niederlegen um so grundsätzlich Neuwahlen zu ermöglichen.

Doch entscheidend ist hier dass was ich z.Zt noch zu klären versuche. Nimmt die KSBV hier analog des § 97 Abs. 1 SGB IX die Aufgabe nur wahr> Denn dann wäre ja keine gewählt und die Wahl müsste nun erst komplett stattfinden.

Noch folgende Hinweise:

1. Wenn jemand von Gesetzes wegen die Rechte und Pflichten einer SBV-Stufenvertretung zugewiesen erhält, dann kann dieser keinesfalls eigenmächtig Stellvertreter bestimmen. Dafür gibt es keine gesetzliche Befugnis. Bedeutet, die Stelli der GSchwbV nehmen dann wie auch die GSchwbV die Aufgaben des Stelli der KSchwbV wahr.

2. Wenn jemand von Gesetzes wegen etwa die Rechte sowie die Pflichten einer Gesamt-SBV wahrzunehmen hat (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX), dann endet diese gesetzliche Aufgabenzuweisung - automatisch - kraft Gesetzes mit dem Tag, an dem eine weitere örtliche SBV im Unternehmen gewählt wird. Denn die Aufgabenzuweisung nach dieser Vorschrift erfolgt ja nur, wenn und solange lediglich eine einzige örtliche SBV im Unternehmen besteht. Wird nun eine zweite örtliche SBV gewählt, liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Aufgabenzuweisung nicht mehr vor mit der Folge, dass zu diesem Zeitpunkt auch die gesetzliche Aufgabenzuweisung hinfällig wird.

Fazit: Es hängt nun alles von der noch nicht voll geklärten Frage ab, erfolgt hier auf KSchwb-Ebene "nur" die Wahrnehmung oder gilt diese als gewählt.

Man kann aber das Gesetz durchaus so verstehen, dass hier analog des § 97 Abs. 1 SGB IX nur eine Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Dann müsste nun komplett gewählt werden.

Sobald ich hier eine weitere Klärung habe, stelle ich diese hier ein.

Rücktritt und "Einfügen" eines Stellis in die KSBV

hackenberger, Saturday, 10.09.2011, 09:25 (vor 5521 Tagen) @ hackenberger

Hallo HarriM,

ich hatte ja zugesagt, dass weil dieses Thema auch für mich neu war und damit mit einige >>>>>, welche ich es mit einem Fachmann besprechen wollte.

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=13276#p13299]Nun habe ich die Antwort hier![/link]

Rücktritt und "Einfügen" eines Stellis in die KSBV

HarriM, Friday, 16.09.2011, 11:23 (vor 5514 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Antwort super, umfassend. Danke!!!

Viele Grüße HarriM

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