Überwachungsverpflichtung (BEM)

Wolfram @, Langenfeld, Tuesday, 28.06.2005, 10:50 (vor 6886 Tagen)

Hallo,

unter Anderem setzen auch wir( Integrationstem) uns mit mit der Vorschrift der Prävention SGB IX §84 Abs.2 auseinander. Ganz großes Kopfzerbrechen macht uns dabei der letzte Satz des Abs.2 Ganz grob verstanden müßte der AG uns (dh. SbV und BR/PR) sämtliche AU Meldungen von allen Kolleginnen und Kollegen
zur Kenntnis geben, und die Mitarbeitervertretungen müßten darüber auch eine Kartei führen. Dies verstößt aber nach meinem Verständnis gegen den Datenschutz.
Wie wird das bei Euch gehandhabt>
Welche gesetzl. Bestimmungen oder Verordnungen gibt es dazu>
Wolfram


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