Gründe für Gleichstellung (Gleichstellung)

Günther Dölle @, 37290 Meißner, Tuesday, 28.06.2005, 16:44 (vor 6884 Tagen)

Vor zwei Wochen hat ein Referent der Bundesagentur für Arbeit in unserer Schwerbehindertenversammlung einen Tip gegeben. Wenn bei einem Behinderten mit einem GdB von mind. 30 bis unter 50 z. B. Maßnahmen der begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben ( z. B. Integrationsamt )benötigt bzw. ein Antrag gestellt werden soll um den Arbeitsplatz zu sichern, ist dieses ein Grund einen Gleichstellungsantrag zu stellen und eine Zustimmung sehr wahrscheinlich.


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