Einarbeitung nach längerer Krankheit (Allgemeines)
Hallo Dicker,
» Ich hoffe mir kann geholfen werden.
Grundsätzlich ja, wenn Du dein Profil vervollständigst. Also das anzuwendende Gesetz (BetrVG oder PersVG oder> ) eingetragen hast.
Lese auch dazu den ersten Forumsbeitrag: "Streng geheim..."