GdB bei Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 28.09.2011, 09:51 (vor 4600 Tagen) @ sedov

Hallo,

in Sachen GdB hilft die von sedov verlinkte Seite nicht wirklich weiter, da sie nur eine Forderung beinhaltet.
In der Praxis dürfte es bei den Versorgungsämtern durchaus schwierig werden, zumindest in der Anfangsphase einen angemessenen GdB zu bekommen.

Bei zwei mir bekannten Fällen haben die VA's als Vergleichsmaßstab die "Muskelkrankheiten" gem. Nr. B 18.6 VersmedV
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf
herangezogen.
Es kommt dabei beim Erst- und Folgeantrag sehr auf die fachärztliche Stellungnahme zu den persönlichen Auswirkungen für den Antragsteller sowie auch auf evtl. Begleiterkrankungen wie zB Depressionen.

Da die ALS leider unheilbar ist, sollte bei jeder Verschlechterung sofort ein Erhöhungsantrag gestellt werden, vor allem dann, wenn der GdB noch unter 50 ist.
Bereits bei GdB 30 oder 40 ist bei ALS die "erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr" gem. Nr. D 1b VersmedV regelmäßig gegeben.
Ab GdB 50 sollten die Vorraussetzungen für das Merkzeichen "G" idR erfüllt sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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