Ist das eine fortgesetzte PR-Sitzung? (Umgang mit BR / PR)

Katja, Schleswig-Holstein, Wednesday, 28.09.2011, 15:47 (vor 5501 Tagen)

Hallo,
Heute morgen war eine PR-Sitzung, an der ich als Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter teil nahm. Zu dem letzten zu beschließenden Thema, nämlich Umsetzung eines nicht schwerbehinderten Mitarbeiter auf einen anderen Arbeitsplatz, beschloss der PR, dass der AG noch mal anzuhören sei. Der AG hatte keine Zeit. Die Sitzung wurde um 10.43 Uhr unterbrochen. Im Protokoll steht Sitzungsende 10.43 Uhr. Um 12.32 Uhr erfuhr ich vom PR-Vorsitzenden, dass der Termin zur Anhörung des AG um 13.00 Uhr sein soll. Da ich in einer entfernten Außenstelle arbeite und ca. 45 bis 60 Minuten brauche um zum Termin zu erscheinen, bat ich um Verlegung auf 14.00 Uhr. Mein AG verlangt, dass ich mit meinem Rollstuhl den Bus nutze. Damit bin ich an die halbstündigen Abfahrzeiten, Fahrzeit, Zu- und Abgang zur Haltestelle gebunden. Der PR erklärte, eine Verschiebung sei nicht möglich, da der AG zu keinem anderen Termin Zeit hätte. Mein AG und die Verwaltungsmitarbeiter waren nicht telefonisch erreichbar.
Der PR-Vorsitzende erklärte:
- es sei nicht nötig, dass ich erscheine, dass sei nur ein informelles Gespräch des gesamten PR mit dem AG zu dem Antrag
- es ist doch keine PR-Sitzung
- es geht doch um keinen Schwerbehinderten

Ich hätte niemals rechtzeitig zu diesem Treffen erscheinen können.

Kurz nach 14.00 Uhr rief mich mein Stellvertreter an und erzählte mir, dass der oberste Verwaltungsmitarbeiter ihn vor 13.00 Uhr gebeten hat, an diesem „informellen“ Treffen teilzunehmen, da ich verhindert sei und damit die SBV nicht ausgeschlossen sei. Der Stellvertreter war gutgläubig und nahm teil. Der Termin beim AG endete ca. um 13.45 Uhr. Ich hätte daher erst zum Ende des Termins erscheinen können.

Ich habe dem Stellvertreter seinen Fehler erklärt.

Frage:
Ist dies jetzt eine PR-Sitzung gewesen>
Darf der PR sich zu den bereits zu beschließenden Anträgen ohne SBV treffen und informieren lassen/ den AG befragen>
Hat der PR recht, dass ich daran nicht teilnehmen soll>
Behindert mein AG mein Mandat>
Muss ich zum Anwalt>

Ich denke mein Stellvertreter wurde ausgetrickst>

Vielen Dank

Ist das eine fortgesetzte PR-Sitzung?

Katja, Schleswig-Holstein, Wednesday, 28.09.2011, 16:11 (vor 5501 Tagen) @ Katja

»Hallo,

soeben erhalte ich folgenden Gesprächsvermerk vom PR:

Da die Schwerbehindertenvertreterin per Mail vorab ihre Verhinderung mitgeteilt hatte, und eine Verlegung des Gespräches aus terminlichen Gründen nicht möglich war (Eilbedürftigkeit der Sache) wurde in Anlehnung an §23MBG der Vertreter zu dem Gespräch gebeten.

Geht das>
Ich hatte mitgeteilt, dass ich wegen der räumlichen Trennung mehr Anfahrzeit brauche. Ich bin doch im Dienst.

Vielen Dank

Ist das eine fortgesetzte PR-Sitzung?

hackenberger, Wednesday, 28.09.2011, 16:58 (vor 5501 Tagen) @ Katja

Hallo Katja,

» soeben erhalte ich folgenden Gesprächsvermerk vom PR:
»
» Da die Schwerbehindertenvertreterin per Mail vorab ihre Verhinderung
» mitgeteilt hatte, und eine Verlegung des Gespräches aus terminlichen
» Gründen nicht möglich war (Eilbedürftigkeit der Sache) wurde in Anlehnung
» an §23MBG der Vertreter zu dem Gespräch gebeten.
Damit hat der PRV ja seine vorherige Aussage, betreffend der Teilnahme widerrufen.

Er hat nicht das Recht den Stellvertreter der SchwbV zu einzuladen. Der PRV ist nicht WEISUNGSBEFUGT gegenüber der SchwbV. Er hat IMMER die SchwbV einzuladen. Wer dann das Mandat wahrnimmt steuert einzig die SchwbV. Weiter kennt er sich wohl auch in "seinem" Gesetz dem MBG aus. Denn § 23 MBG betrifft die Ersatzmitglieder des PR und nicht die SchwbV. Ist hier also der falsche Paragraph. Der hier zutreffende Paragraph des MBG wäre § 86 MBG und § 95 Abs. 4 SGB IX. Kann man dem PRV einmal erklären.

» Geht das>
Betreffen des Dürfens des PRV siehe oben.

» Ich hatte mitgeteilt, dass ich wegen der räumlichen Trennung mehr
» Anfahrzeit brauche. Ich bin doch im Dienst.
Du hättest zum einen zur Sitzung kommen können, siehe Anwort zu ersten Frage heute von Dir. Weiter hättest Du dich aber auch als Verhindert erklären können, wegen der Anfahrtsproblem und den Stelli schicken. Doch dieses alles wäre alleine die Zuständigkeit/ die Sache der SchwbV.

Ist das eine fortgesetzte PR-Sitzung?

hackenberger, Wednesday, 28.09.2011, 16:35 (vor 5501 Tagen) @ Katja

Hallo,

» Der PR-Vorsitzende erklärte:
» - es sei nicht nötig, dass ich erscheine, dass sei nur ein informelles
» Gespräch des gesamten PR mit dem AG zu dem Antrag
» - es ist doch keine PR-Sitzung
» - es geht doch um keinen Schwerbehinderten
Der PR-Vorsitzende steuert nicht die SchwbV. Doch es kann Gespräche des PR mit dem AG auch ohne Teilnahmerecht der SchwbV geben. Man muss dem PR weder glauben noch folgen.

» Kurz nach 14.00 Uhr rief mich mein Stellvertreter an und erzählte mir,
» dass der oberste Verwaltungsmitarbeiter ihn vor 13.00 Uhr gebeten hat, an
» diesem "informellen" Treffen teilzunehmen, da ich verhindert sei und damit
» die SBV nicht ausgeschlossen sei.
Doch hiermit wurde die vom PRV gemachte Aussage zu mindest teilweise korrigiert. Das Treffen / Gespräch konnte man somit als Teil der Sitzung rechtlich zu werten, zumindest bestand ein Teilnahmerecht, da ja eine Einladung bestand.

Ganz wichtig: Den Einsatz des Stelli stuert einzig die VPSchwbV, nicht der AG und nicht der PR, dieses klarstellen!

Auf alle Fälle hätte die unterbrochene PR-Sitzung ja auch weitergeführt werden müssen auch um diesen TOP zu behandelt.

» Ich hätte niemals rechtzeitig zu diesem Treffen erscheinen können.
Doch, hättest Du vermutlich. Denn, sofern Du die Sitzung nicht rechtzeitig mit dem ÖPNV erreichen konntes, hättest Du notfalls auch ein Taxi nutzen dürfen. Die Kosten wären dann notwendige Mandatskosten gewesen, welche der AG gem. § 96 Abs. 8 SGB IX zu tragen/zahlen hat.

» Der Stellvertreter war gutgläubig und nahm teil.
Das ist schade, denn sonst hätte u.U. eine Chance bestanden den Beschluss auszusetzen. Man hätte sich dann nur einen guten Grund ausdenken müssen, was aber nicht unmöglich wäre, auf Grundlage der § 81 Abs. 1 Satz 6 und § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX. Somit wäre die besondere Betroffenheit der Gruppe der Schwerbehinderten und ggf. sogar eines einzelnen Schwerbehinderten gegeben.

» Der Termin beim AG endete ca. um 13.45 Uhr. Ich hätte daher
» erst zum Ende des Termins erscheinen können.
Hättest Du doch dann hingehen können/sollen, denn es stand dann ja noch die Fortsetzung der Sitzung mit Beschluss an.

» Ich habe dem Stellvertreter seinen Fehler erklärt.
Das ist gut.

» Darf der PR sich zu den bereits zu beschließenden Anträgen ohne SBV
» treffen und informieren lassen/ den AG befragen>
Ja, aber die SchwbV auch!

» Hat der PR recht, dass ich daran nicht teilnehmen soll>
JA/NEIN, kommt auf die Auslegung an, siehe oben. Er hat es weiter ja auch nicht untersagt und er ist nicht Weisungsbefugt.

» Behindert mein AG mein Mandat>
Nein, nicht wegen des Gespräches denn er darf sich auch mit dem PR alleine zu Gesprächen treffen. Weiter hat man ja die SchwbV auch noch eingeladen. Weiter kannst ja Du ggf. auch Fragen betreffend des Vorganges an den AG haben. Gründe siehe oben.

Wenn er aber die Nutzung anderer notwendiger/ geeigneter Verkehrsmittel untersagt/verhindert hat, wäre dieses eine Mandatsbehinderung, das Verstoß gegen § 96 SGB IX.

» Umsetzung eines nicht schwerbehinderten Mitarbeiter auf einen anderen
» Arbeitsplatz
Also, muss es ja einen freien Arbeitsplatz geben/gegeben haben. Also ein Fall des § 81 Abs. 1 Satz 6 SGB IX zu mindest. Ggf. sogar ein Fall des § 81 Abs 4 SGB IX, also ein freier Arbeitsplatz der für einen beschäftigten Schwerbehinderter eben geeigneter wäre, § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX.

» Muss ich zum Anwalt>
Kannst nur Du beantworten. Auf alle Fälle würde ich dem PR und AG erklären, dass dieses das letzte mal gewesen sein, wo die SchwbV ohne rechtliche Reaktionen es so hinnehmen würde. Auch gleich beim AG ansprechen, dass sollte er keinen Fahrdienst stellen dann du ggf. bei vergleichbaren Situationen andere geeigneten notwendige Verkehrsmittel nutzen würdest und der AG diese Kosten gem. § 96 Abs. 8 SGB IX zahlen müsste.

Auch den Hinweis an den AG und PR, dass die SchwbV ggf. auch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinendersetzung sich an einen Anwalt wenden würde. Dieses Thema hatten wir hier ja schon.

Sofern der Koll. nun noch nicht umgesetzt ist, also die Umsetzung noch nicht vom AG vollzogen ist, könnte man den AG auffordern gem. § 95 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 81 Abs. 1 Satz 6 und § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX die Maßnahme (Versetzung) bis zum Abschluss der Pflichten des AG gem. § 81 Abs. 1 Satz 6 SGB IX auszusetzen. Sollte man sich aber ggf. überlegen, und den AG nur darauf hinweisen, dass man es verlangen könnte.

Da bei Dir einiges sehr im Argen liegt, wäre ernsthaft die Einbindung eines Anwaltes zu Klärung zu überlegen. Vor allem aber den BA-Schwb (§ 98 SGB IX) auffordern hier gem. SGB IX zu handlen, also seinen Pflichten nachzukommen.

Ist das eine fortgesetzte PR-Sitzung?

Doris, Sunday, 23.10.2011, 15:49 (vor 5476 Tagen) @ Katja

» ...Hat PR recht, dass ich daran nicht teilnehmen soll>

Hallo Katja,

da irrt der Vorsitzende des Personalrats! Die Schwerbehindertenvertretung hat nach der Literatur und nach der Rechtsprechung ein beratendes Teilnahmerecht, wenn das Plenum des Personalrats wie hier eine Angelegenheit gemeinsam mit dem Arbeitgeber "erörtert" entsprechend
OVG Münster, Beschluss vom 02.10.1998, 1 A 905/97.PVL

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Viele Grüße
Doris

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