LVA-Gutachten (Fragen zu einer Behinderung)

David ⌂, NRW, Tuesday, 28.06.2005, 18:53 (vor 6879 Tagen) @ Mick

Hallo Mick,

zu Deiner Frage :

Sicherlich kann er dass.

Aber es stellt sich mir die Frage in wie fern damit die
Ausführungen des behandelnden Arztes aus der ReHa berührt
sind und wie dieser, wenn er dies wüsste, darauf reagieren würde.

Denn eine Gegensetzlichkeit ist nun klar vorhanden.
Um diesen, ich nenne es einmal "ärztlichen Beurteilungskonflikt"
zu lösen, ist es mehrere Möglichkeiten im Sinne des betroffen
Kollegen.

Eine davon ist, dass die/der Kolleg-in/-e nun zum örtlichen
Gesundheitsamt geht und ebenfalls ein Gutachten erstellen lässt
(vom "Amtsarzt").

Das Gutachten sollte aber absehbar so ausfallen wie, so habe ich
es aus Deiner Anfrage verstanden, das Gutachten des Reha-Arztes.

Also im Sinne des Kollegen.


Bevor dies alles geschieht ist vielleicht noch einmal ein Gepräch mit
dem Betriebsarzt, so es sinnvoll erscheint, zu führen.

Weitere Vorgehensweisen wären die Einholung von Rechtsberatungen
über Gewerkschaften, Sozialverbände (z.B. VdK) und bestehende Rechtsschutzversicherungen.


Gruß
David
VPschwbM


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