Ausschluss von BR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

Ups, Hessen, Thursday, 29.09.2011, 08:27 (vor 5501 Tagen)

Hallo zusammen,

bei der letzten Betriebsratssitzung bat mich die BR-Vorsitzende vor Besprechung des letzten Tagesordnungspunktes Verschiedenes die Sitzuung zu verlassen. Es sollte das Anliegen eines Mitarbeiters vorgetragen werden, der - angeblich - darum gebeten habe, dass ich zu diesem Thema nicht anwesend bin. Ich bin dann gegangen, da unsere BR-Vorsitzende ziemlich sattelfest in Dingen wie Betriebsverfassungsgesetz ist.

Dennoch bleibt mir ein mulmiges Gefühl und wollte mal fragen, ob mir das jemand eine klare Ausjunft zu geben kann, ob das stathaft ist oder nicht.

Vielen Dank für evtl. Antworten,

LIebe Grüße
Ups

Ausschluss von BR-Sitzungen

hackenberger, Thursday, 29.09.2011, 09:04 (vor 5501 Tagen) @ Ups

Hallo,

Nein, der SBV-Ausschluss war rechtswidrig. Das uneingeschränkte Teilnahmerecht ergibt sich aus § 95 Abs 4 SGB IX und § 32 BetrVG. Es war also Behinderung im Mandat und grob illegal nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung. Außerdem war es eine grobe Amtsanmaßung der BR-Vorsitzenden, weil ihr ein solches Recht, die SBV auszuschließen, überhaupt nicht zusteht.

Fazit: BRV nicht sattelfest, nur leider die SchwbV, also Du, auch nicht. :-(

Warum hast Du nicht sofort beim Integrationsamt angerufen> Warum nur fragt ihr in solchen Fällen nicht nach der Rechtsgrundlage und erhebt Protest und besteht auf Aufnahme als "Wortprotokoll" in die Niederschrift. Weiter Verweis auf das Recht der Aussetzung von Beschlüssen § 95 Abs 4 SGB IX.

PS: Die SchwbV hat auch ein Recht auf Grundschulung im BetrVG.

Hinweis: Bitte ergänze auch Du dein Profil. Also alle Klamnerpunkte dort beantworten. Lese dazu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." und beachte auch diesen wie die Hinweise oben auf der Webseite du dem Texteingabefeld.

Also auch die Nutzung der Suchfunktion und A-Z. Denn auch dieses Thema hatten wir schon öfters.

Kontextlinks:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=13171]Beratendes SBV-Teilnahmerecht und Rederecht[/link]
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6991]Entscheidungsdelegation durch Geschäftsordnung[/link]
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5575]Keine Rechtsgrundlage für Ausschluss der SBV[/link]
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4213]SBV-Teilnahmerecht steht nicht zur Disposition[/link]
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2672]SBV-Teilnahmerecht an allen BR-Sitzungen[/link]

Ausschluss von BR-Sitzungen

Ups, Hessen, Thursday, 29.09.2011, 10:33 (vor 5501 Tagen) @ hackenberger

Danke für die schnelle Info und danke für die Watsch'n. Ich werde mich bessern.:-D

Liebe Grüße
Ups

Ausschluss von BR-Sitzungen

hackenberger, Thursday, 29.09.2011, 11:30 (vor 5501 Tagen) @ Ups

Hallo Ulrike,

» Danke für die schnelle Info
Bitte.

» danke für die Watsch'n.
Nein, keine Watsch'n sondern eine "positive Anregung"

» Ich werde mich bessern. :-D
Das wollte ich ja anregen ;-) Dann kann man zukünftig auch einem falschliegenden BR/BRV besser Antworten. ;-)

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