Inventur Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Sunday, 02.10.2011, 21:16 (vor 4599 Tagen) @ Manu84

Hallo Manu84,

Du hast eine berechtigte Frage, doch wir sind hier leider ein Forum ausschließlich für Mandatsträger. Siehe auch den Kopf der Webseite.

Daher die Bitte von uns, wende dich mit Deiner berechtigten Frage bitte an die SchwbV in Deinem Betrieb, sollte es keine geben gerne auch an den BR.

Bitte verstehe, dass wir betreffend der Teilnehmer hier im Forum auf den o.a. beschränken wollen.


Hinweis: Die Antwort findet man aber auch im § 124 SGB IX.


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