Umgang zwischen älteren AN und Betriebsleiter (Allgemeines)

andre-sven, Hessen, Thursday, 06.10.2011, 07:32 (vor 5496 Tagen)

Hallo,

ich finde einfach im Internet auf dem oben genannten Betreff keine Antwort und gebe dies an euch weiter. Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Ein älterer AN (über 60 Jahre Schwerbehindert und über 23 Jahre Betriebszugehörigkeit) macht seit dieser Zeit Schichtarbeit. In der Vergangenheit war es so, das gerade die Schwerbehinderten nicht die Stückzahl machen brauchten, die ein junger AN machen musste. Auf einmal kommt der Betriebsleiter fast jede Woche an und ruft von einer Minute zur anderen den AN ins Büro. Er hat auch keinerlei Möglichkeit, sich die Schwerbehindertenvertretung dazu zu holen.

In diesen Gesprächen wird im gesagt, das er zuwenig an Stückzahl macht. Das er ein Vorbild gegenüber den jüngeren und LeihArbeitnehmern sein müsste und das seine Stückzahl darüber liegen müsste.

Ich habe schon alles versucht, aber ich erhalte auch diese Auskunft. Aber mein ganzes Empfinden ist, das man gerade auf diesem Weg die älteren AN so klein bekommen möchte, das diese kündigen, weil man diese einfach auf dem regulären Weg nicht kündigen kann.

Welche Möglichkeiten habe ich noch hier was zu erreichen.

Danke und viele Grüße an alle

andre-sven

Umgang zwischen älteren AN und Betriebsleiter

hackenberger, Thursday, 06.10.2011, 09:47 (vor 5496 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

auch dieses ist wieder ein Frage zum Tagesgeschäft der SchwbV. Also auch alles hier schon mal behandelt. Daher auch nur eine Antwort in Stichworten.

§ 81 (4)
§ 83 InTV/ Inhalt
§ 84 (1)
§ 95 (2)
§ 98
§ 156 (1) 9
SchwbAV
AGG

BR, Regelung über Verhaltensregelung/ Compliance Vereinbarung
hier dann auch z.B. Rücksicht Alleinerziehende, Frauen usw.

Unser Klientel hat hier ja sogar einen besseren Schutz/ bessere Rechte.

Aufklärung, das nicht immer die Menge wichtig ist sondern die Güte und Erfahrung.

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