Umgang zwischen älteren AN und Betriebsleiter (Allgemeines)
Hallo andre-sven,
auch dieses ist wieder ein Frage zum Tagesgeschäft der SchwbV. Also auch alles hier schon mal behandelt. Daher auch nur eine Antwort in Stichworten.
§ 81 (4)
§ 83 InTV/ Inhalt
§ 84 (1)
§ 95 (2)
§ 98
§ 156 (1) 9
SchwbAV
AGG
BR, Regelung über Verhaltensregelung/ Compliance Vereinbarung
hier dann auch z.B. Rücksicht Alleinerziehende, Frauen usw.
Unser Klientel hat hier ja sogar einen besseren Schutz/ bessere Rechte.
Aufklärung, das nicht immer die Menge wichtig ist sondern die Güte und Erfahrung.