Fahrdienst/ Umweg Kindergarten (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 06.10.2011, 19:22 (vor 4592 Tagen) @ kuckuck

Hallo "kuckuck",

sofern die Betroffene nicht mit dem Entscheid der Agentur für Arbeit einverstanden ist, muss sie den Rechtsweg nutzen. Also Widerspruch und dann ggf. Klage.

Man kann ggf. auch einmal bei der Bundesagentur anfragen ob die Aussage der Agentur vor Ort so zutreffend ist. Auch vielleicht einmal bei Integrationsamt anfragen, ob die hier eine Aussage treffen können.

Doch es ist eigentlich keine Frage der Zuständigkeit der SchwbV. Denn die Fahrt zur Arbeitsstelle wird ja sichergestellt.

Das weitere sind nun einmal sonstige Fragen der Lebensführung. Wäre also das vergl. Themenfeld wie behindertengerechte Wohnung usw.

Die SchwbV ist zuständig lt. SGB IX für Fragen zum Thema Arbeit/Arbeitsplatz/Arbeitsumfeld.


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