Zugangsberechtigung (Allgemeines)

morgenröte, NRW, Thursday, 13.10.2011, 14:46 (vor 5489 Tagen)

Hallo Forianer,

ich habe mal gelesen, das der SBV zu allen Geschäftsräumen der Firma Zugang hat. Ist es richtig> Ich konnte es leider nicht mehr finden. Für eure und Bernhards`s Antwort wäre ich danbar.
Wo kann man es nachschlagen>

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Gruß
Morgenröte

Zugangsberechtigung

DickesHemd, NRW, Thursday, 13.10.2011, 20:55 (vor 5489 Tagen) @ morgenröte

Hallo Morgenröte,

» ich habe mal gelesen, das der SBV zu allen Geschäftsräumen der Firma
» Zugang hat. Ist es richtig> Ich konnte es leider nicht mehr finden.

Gehört habe ich das auch schon mal, aber ich vermute, das ist nur ein Wunschtraum. :-P

» Wo kann man es nachschlagen>

Im BetrVG gibt es den § 78 Schutzbestimmungen

Hier steht:
Die Mitglieder des Betriebsrats,..... sowie Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. .....

Ob man diese Bestimmung soweit ausdehnen kann um Zugang zu allen Geschäftsräumen, inklusive der Räume der Geschäftsleitung zu bekommen glaube ich nicht.

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Zugangsberechtigung

morgenröte, NRW, Friday, 14.10.2011, 17:43 (vor 5488 Tagen) @ DickesHemd

Hallo DickesHemd,

danke für deine Antwort.
Vieleicht finde ich die Textpassage wieder.:-D

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Gruß
Morgenröte

Zugangsberechtigung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 17.10.2011, 15:01 (vor 5485 Tagen) @ morgenröte

Hallo Morgenröte,

» ich habe mal gelesen, das der SBV zu allen Geschäftsräumen der Firma
» Zugang hat. Ist es richtig>
Diese Aussage leitet sich ab aus dem § 95:
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
1.darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
2.Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,
3. Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.

Diese "Überwachung und Beratung" kann nur stattfinden indem du alle Räume bzw. Betriebsteile (in denen sbM beschäftigt sind) aufsuchen kannst.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Zugangsberechtigung

hackenberger, Tuesday, 18.10.2011, 09:25 (vor 5484 Tagen) @ morgenröte

Hallo, leider fehlt hier eine Aussage welche Räume und aus welchem Grund> Man ist ja als SchwbV bei den Arbeitsplatzbegehungen des ASA auch dabei. Somit lernt man alle Arbeitzplätze und Räume kenne.

Zugangsberechtigung

morgenröte, NRW, Tuesday, 18.10.2011, 19:27 (vor 5484 Tagen) @ hackenberger

» Hallo, leider fehlt hier eine Aussage welche Räume und aus welchem Grund>
» Man ist ja als SchwbV bei den Arbeitsplatzbegehungen des ASA auch dabei.
» Somit lernt man alle Arbeitzplätze und Räume kenne.

Hallo Hans-Peter Semmler, hallo Bernhard Hackenberger,

ja, das ist die Antwort, die ich gesucht habe! Klar, man sollte schon wissen, wo und was man betritt. Überhaupt ist in unserem Amt Fingerspitzengefühl gefragt.
Vielen Dank!

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Gruß
Morgenröte

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