Zugangsberechtigung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 17.10.2011, 15:01 (vor 5485 Tagen) @ morgenröte

Hallo Morgenröte,

» ich habe mal gelesen, das der SBV zu allen Geschäftsräumen der Firma
» Zugang hat. Ist es richtig>
Diese Aussage leitet sich ab aus dem § 95:
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
1.darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
2.Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,
3. Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.

Diese "Überwachung und Beratung" kann nur stattfinden indem du alle Räume bzw. Betriebsteile (in denen sbM beschäftigt sind) aufsuchen kannst.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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