Wieviel Gehalt darf zurück gefordert werden? (Allgemeines)

SBV1, Tuesday, 18.10.2011, 17:38 (vor 5484 Tagen)

Hallo liebe Forenteilnehmer,

vllt. kann mir jemand helfen. Ein guter Freund hat über einen längeren Zeitraum zuviel Gehalt bekommen.

Nun hat der AG dies bemerkt.

Gibt es eine Frist, in der der AG die Rückforderung gelten machen musste>
Wieviele Monatsgehälter darf der AG grundsätzlich zurück fordern>

Meines Erachtens ist hier ein Zeitraum von 6 Monaten vorgegeben. Stimmt das> Wenn ja, kann mir jemand sagen, wo das veranktert ist>

Vielen Dank im Voraus!!!!!!!

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Liebe Grüße
SBV1

Wieviel Gehalt darf zurück gefordert werden?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 18.10.2011, 18:39 (vor 5484 Tagen) @ SBV1

Hallo,

hier sind idR so viele einzelfallbezogene Fragen zu stellen, daß so was besser und kompetenter von einem Fachanwalt vor Ort geklärt wird.

Grundsätzlich gilt die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html[/link]

Dies kann aber per TV oder ArbV auf bis zu drei Monate verkürzt werden.
Innerhalb einer Verjährungsfrist können grundsätzlich alle Forderungen geltend gemacht werden.

Zu Gunsten des AN kann auch noch die sog. "Entreicherung" gem. § 818 Abs. 3 BGB geprüft werden:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html[/link]

--
&Tschüß

Wolfgang

Wieviel Gehalt darf zurück gefordert werden?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 18.10.2011, 18:39 (vor 5484 Tagen) @ albarracin

einmal zu schnell geklickt... (GRMBL):-(

--
&Tschüß

Wolfgang

Wieviel Gehalt darf zurück gefordert werden?

hackenberger, Tuesday, 18.10.2011, 20:35 (vor 5483 Tagen) @ albarracin

Hallo,
keine Frage, kein Thema dieses Forums. Bitte nur Fragen zu unsern Themen. Es gibt für solche Fragen andere Foren. Wir wollen uns hier nur auf unsere Themen beschränken, da gibt es ja genug Themen. ;-)

Wieviel Gehalt darf zurück gefordert werden?

Tschoo, Stuttgart, Friday, 21.10.2011, 15:36 (vor 5481 Tagen) @ SBV1

Hallo Zusammen!

Sicher kein Thema für dieses Forum -- aber ich hatte zufällig vor kurzem wg.
Zusatzurlaub ein ähnliches Problem.

War in Thüringen, dort haben wir den TV Thüringen zu Rate gezogen -- 3 Monate.

Aber es gilt auch das "Günstigkeits-Prinzip" (so hatten wir das letztendlich gelöst) einfach korregtiern und ab jetzt Richtig (aber wegen 2 Tagen Urlaub un niedriger Lohngruppe will da kein AG einen Aufstand machen).

--> Betriebsrat einschalten

Gruß,
Josef

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