Wieviel Gehalt darf zurück gefordert werden? (Allgemeines)
Hallo,
hier sind idR so viele einzelfallbezogene Fragen zu stellen, daß so was besser und kompetenter von einem Fachanwalt vor Ort geklärt wird.
Grundsätzlich gilt die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html[/link]
Dies kann aber per TV oder ArbV auf bis zu drei Monate verkürzt werden.
Innerhalb einer Verjährungsfrist können grundsätzlich alle Forderungen geltend gemacht werden.
Zu Gunsten des AN kann auch noch die sog. "Entreicherung" gem. § 818 Abs. 3 BGB geprüft werden:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html[/link]
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&Tschüß
Wolfgang