Teilerwerbsrente und Arbeitszeitkonto (Allgemeines)

Andrea1965, Berlin, Tuesday, 25.10.2011, 14:33 (vor 5477 Tagen)

Hallo,

ich bin seit August 2011 die Vertretung der Schwerbehindertenvertretung, diese ist nun gerade im Urlaub.
Folgende Frage wurde an mich gestellt:
Eine Kollegin ist teilerwerbsberentet, sie hat nur eine 55% Stelle. Bis zu einer gewissen Grenze darf sie hinzuverdienen, zu ihrem normalen Gehalt. Kommt sie drüber wird ihr ein Teil der Rente abgezogen.
Nun hatte sie Urlaub und wird mit erheblich mehr Diensten als normal eingeplant.
Meine Frage steht irgendwo, dass sie das ablehnen kann und zum einen wegen ihrer 50% Behinderung und wegen der Teilerwerbsrente>
Es gibt ja den § 124 SGB IX, ist der anwendbar> Bei uns gibt es das Stundenkonto, wonach der AG die AN flexibel einsetzen kann und sie tagebedingt länger arbeiten können. Gibt es noch mehr Hinweise>

Ich hoffe die Frage von mir wird überhaupt verstanden, ich weiß nicht wie ich es besser erklären soll.

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Teilerwerbsrente und Arbeitszeitkonto

hackenberger, Tuesday, 25.10.2011, 14:48 (vor 5477 Tagen) @ Andrea1965

Hallo Andrea1965,

hier geht es um eine Rentenfrage. Diese stellt man am besten an die DRV. Da findet man im Web Beratungsstellen.

Ich denke aber einmal, dass ein AG hier solche AN nicht zwingen kann, dass sie rentenschädigend arbeiten müssen.

Weiter könnte sie ggf. mit einem ärztlichen Artest aus dem hervor geht, dass sie wegen der Behinderung nicht mehr als die Arbeitsvertragliche Arbeit arbeiten kann, sich auf § 81 Abs. 4 berufen.

Kontextlink:
[link=http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php>id=2426]Welcher Hinzuverdienst ist rentenschädlich> [/link]

PS: Bitte das Profil noch ergänzen!
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Alle Werte der Klammer behandeln. Lese hierzu auch bitte den 1. Forumsbeitrag "Streng geheim.."

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