Bei im Wesentlichen gleicher Eignung (Allgemeines)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Thursday, 27.10.2011, 12:01 (vor 5475 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,


wie läßt sich "bei im Wesentlichen gleicher Eignung" definieren >

Worauf kommt es dabei an >

Welche Tatbestandsmerkmale müssen/sollten erfüllt sein, um "im Wesentlichen
gleich geeignet" zu sein >

Gibt es dazu irgendwelche Kommentare, Erläuterungen und/oder eben
Definitionen >

Für Eure Beiträge etc. im voraus schon einmal herzlichen Dank.


Es grüßt

Wertschätzer

Bei im Wesentlichen gleicher Eignung

hackenberger, Thursday, 27.10.2011, 14:37 (vor 5475 Tagen) @ Wertschätzer

Hallo Wertschätzer,

» wie läßt sich "bei im Wesentlichen gleicher Eignung" definieren
Aus welcher Rechtsgrundlage zitierst Du hier> Diese Info ist wichtig.

Ich vermute einmal die Rechtsgrundlage ist eine Fürsorgeregelung für den öffentl. Dienst.

Wenn dem so ist, sollte man beim Ersteller nachfragen, was er darunter versteht. Denn dieses festzustellen zu werten ist fast "Glaskugel". :-(

Bei im Wesentlichen gleicher Eignung

beamter, Sachsen, Friday, 28.10.2011, 16:00 (vor 5474 Tagen) @ hackenberger

Ich würde den Begriff "bei in Wesentlichen gleicher Eignung" immer auf folgendes zur Beurteilung abstellen:

1. objektive und rein formale Voraussetzungen

- Bildungsabschluss
- Qualifikationen
- geforderte Kenntnisse oder Voraussetzungen
- vorhandene Arbeitserfahrungen

2. subjektive Einschätzung

- persönliches Auftreten

Die beiden Punkten würde ich mich immer in Bezug auf die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Anforderungen beziehen. Aus diesem Grund nehme ich immer an allen Bewerbungsgesprächen teil, nur so lässt sich für mich eine gleiche Eignung feststellen.
Wie du Punkte gewichtest liegt in deinem Ermessen und ist abhängt von der Stelle wie besetzt werden soll.

Allerdings liegt es am Ende immer irgendwo im Auge des Betrachters und ist dehnbar.

--
Mit freundlichen Grüßen

beamter

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