Beteiligung (Allgemeines)

Ralf, Friday, 28.10.2011, 10:25 (vor 5474 Tagen)

Hallo,
Folgender Sachverhalt: Mein Konzern(Energieunternehmen)erwirbt die Mehrheit eines anderen Unternehmens. Dieses soll jetzt in den Konzern integriert werden. Ein Teil des übergehenden Unternehmens bleibt bei unserer Konzernmutter ein anderer bei einer der Töchter.(Bedingt durch Unbundling) Dazu werden die entsprechenden Verhandlungen demnächst aufgenommen. Nach Ansicht der Projektführung ist bei diesen Gesprächen nur der Konzernbetriebsrat zu beteiligen.

Mein Fragen:
Trifft das dann nicht auch auf die Konzernschwerbehindertenvertretung zu>
Wenn Schwerbehinderte betroffen sind wäre dann nicht auch die Schwerbehindertenvertretung der aufnehmenden Tochter zu beteiligen>

Viele Grüße
Ralf

Beteiligung

hackenberger, Friday, 28.10.2011, 10:42 (vor 5474 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,

es ist jeweils die zuständige SchwbV zu beteiligen welche auf der Stufe des zuständigen und beteiligten BR steht. Also KBR = KSchwbV, BR = SchwbV.

In der Folge dieser Maßnahme kann es und wird es dann wohl auch Zuständigkeiten des BR = SchwbV geben. Nämlich wenn es dann später um Themen wie Eingleiderung/Versetzungen usw. von betroffenen AN in den Betrieb geht.

Rechtlich geht es hier ja wohl um eine Betriebs- bzw. Teilbetriebsübergang. Da Du ja BR bist, denke ich, dass diese Themen klar sind.

PS: Bitte Profil noch ergänzen. Also, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten

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