BEM-Gespräch über Videokonferenz (BEM)

hackenberger, Wednesday, 02.11.2011, 10:18 (vor 4581 Tagen) @ mitsi

Hallo "mitsi",

als NEUE hier erst einmal willkommen :flower:

» habe schon wie eine Verrückte gesucht, jedoch leider nichts gefunden.
» Bitte, kann mir jemand sagen, ob BEM-Gespräche über Videokonferenz
» abgehalten werden dürfen.
Es gibt hierzu keine gesetzliche Regelung. Somit könnte man es in diesem Rahmen durchführen, so meine Sicht. Ob es sinnhaft ist, müsste sich zeigen. Es müsste auf alle Fälle auch dann der Datenschutz sichergestellt sein. Also auch sichergestellt sein, dass nicht Unbefugte vom Inhalt Kenntnisse erlangen. Daher wenn, dann sollte ein BEM über diesem Wege nur über eine mit Anmeldung und Passwort geschützten abgesicherten Videokonferenz laufen.

Probleme könnte es geben, wenn der/die Betroffene einer solchen Durchführung nicht zustimmen würde. Dann müsste ggf. das BAG letztlich entscheiden ob der AG hier ein ordnungsgemäßes BEM angeboten und durchgeführt hat. Das BAG hat ja schon einmal in einem Urteil (BAG, Urteil vom 12. 7. 2007 - 2 AZR 716/06) Aussagen zu Anforderungen an das BEM gemacht.

Der/die Betroffen sollte aber sofern ein AG eine Durchführung eines BEM in diesem Rahmen anbietet, dieses nicht grundsätzlich ablehnen. Wenn dann nur wegen der Art der Durchführung und dann hier mit dem Hinweis, dass es für sie/ihn nicht vollkommen auszuschließen ist ob nicht Unbeteiligte hier Kenntnisse des Inhaltes erlangen können. Also der besondere Datenschutz, da es ja um ganz sensible gesundheitliche Daten/Fakten geht. Dann hätte sie/er ggf. Chancen wenn das Thema BEM einmal im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wichtig werden könnte, dass das BAG hier auf fehlerhafte Durchführung erkennen würde und daher dann auch die Kündigung als sozialwidrig einstugen würde.


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