Erfahrung mit Sprecherausschuß (Umgang mit BR / PR)
Hallo Markus,
» heute habe ich eine erfreuliche Einladung bekommen.
» Der Sprecherausschuss möchte, dass ich mich als Vertrauensperson vorstelle.
Das ist doch super :ok:
» Der Umgang mit "leitenden Angestellten" als schwerbehinderte Mitarbeiter
» muss nicht zwingend anders sein, aber hier könnte doch ggf andere
» Konstellationen vorherrschen.
Das SGB IX kennt nur "Beschäftigte". Darauf sollte man in dem Gespräch hinweisen. Also auch, dass es hier betreffend der Rechte und Pflichten auch für den AG keine Unterschiede gibt. Also die SchwbV auch bei allen diese Beschäftigtengruppe betreffende Maßnahmen im gleichen Umfang wie bei den sonstigen Beschäftigten beteiligt werden muss.
» Arbeitet ein Sprecherausschuss analog BR>
» BetrVG scheint auch nicht zu greifen, gibt es andere Gesetze die ich kenne
» muss>
Die Rechtsgrundlage für seine Arbeit ist das Sprecherausschussgesetz - SprAuG. Es wäre sinnhaft sich vorher einmal diese Gesetz und die Aufgaben anzusehen.
Ich hatte mit betroffenen leitenden Angestellten aber die Absprache auch weil sie es so wollten getroffen, dass ich mich hier etwas zurück halte und nur auf ihren Hinweis/ ihre Bitte mich sehr aktiv einbringe. Also auch in diesen Fällen den § 95 Abs. 2 SGB IX nicht so "eng" auslege. Dieses auch unter Beachtung der Tatsache, dass die Beschäftigtengruppe auf Grund ihrer Stellung im Betrieb es als normal ansah ihre Angelegenheiten stets selbst und eigenverantwortlich zu regeln.
Daher ggf. einfach ein Treffen in bestimmten Abständen mit dem Sprecherausschuss vereinbaren.
Gleich auch den Hinweis: Das SGB IX kennt im § 95 leider diesen Ausschuss nicht.
Die SchwbV hat hier auch KEIN teilnahmerecht
Die Pflicht des AG gem. § 95 Abs. 2 SGB IX bleibt hiervon aber unbetroffen. Bedeutet der AG muss diesen beachten.