Hallo,
» 1. Habe ich als SchwebV das Recht den BR-Rechner zu nutzen (zwecks
» Einholung von Informationen), auch wenn ich einen eigenen PC habe>
Nein! Wozu auch> Wolltest Du, dass der BR in Deinen PC/Unterlagen "schnüffelt"> Die Unterlagen/Inhalte auf dem BR-PC sind dessen, genau wie umgekehrt. Der BR hat wohl berechtigt den PC PW-geschützt.
NIE vergessen, Du bist SchwbV und KEIN BR!!
» 2. Haben BR-Ersatzmitglieder das Recht den BR-PC zu nutzen und dort
» Informationen zu erlesen>
»
» Man hat mir gesagt ich bekomme das Passwort vom BR-Rechner nicht und die
» Ersatzmitglieder auch nicht!
Das man Dir das PW nicht gibt ist OK und nachvollziehbar. Der zweite Teil/ die zweite Frage ist kein Thema der SchwbV. Wenn hier EBRM Fragen/Anliegen haben, sollten diese es klären.
PS: EBRM haben so lange sie nicht nachgerückt sind die vergleichbare Stellung und Rechte wie Stelli. Also kein Recht auf Einsicht in Unterlagen. Es wäre auch ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit und Datenschutz.
Bitte Profil vor weiteren Fragen vervollständigen.