Hausrecht (Allgemeines)

Trick27, Brandenburg, Sunday, 06.11.2011, 19:54 (vor 5465 Tagen)

Hallo!!

Ich hätte da mal eine kleine Frage zur Verständigung.

Im Beitrag http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=13387#p13391 wird über das Hausrecht

Zitat:

Hinweis: Im Büro der SchwbV hat nur die SchwbV das Hausrecht. Dieses kann sie auch entsprechend nutzen. Also auch ggf. Personen aus diesem verweisen. Übrigens auch den AG.

hingewiesen. Nun ist es so, dass ich es nicht ganz verstehe was damit genau gemeint ist bzw. wie hier eine Umsetzung erfolgen soll wenn man z.b. in einem Büro mit mehreren Personen sitzt. Alle Unterlagen der SchwV liegen in einer kleinen Schublade von mir. Nun frage ich mich aber wie ich es machen soll, wenn ich was nachschauen muss oder vorbereite und die Sachen auf dem Schreibtisch liegen und jeder an meinem Tisch vorbei läuft und sieht bzw. liste was ich da mache. Ein Büro vom PR oder BR gibt es nicht da die Mehrheit ein Einzellzimmer hat.

Bestes bsp. war am letzten Freitag, da habe ich erfahren das ich nächste Woche an 4 Terminen zur BEM muss. Als ich Rückfragen hatte und mit der Personalabteilung telefonierte, fing am Telefon Rate spiele ab weil ich nicht die Namen sagen konnte weil meine Kollegen im Zimmer waren.

Darf ich da meine Kollegen bitten kurzfristig das Zimmer zu verlassen>> Denke aber er das gibt dann Stress und ist auch nicht gerade Kollegial. Weiß nur nicht wie ich das in Zukunft handhaben sollte.


LG

p.s. wenn ich zu sehr "wild" geschrieben habe, entschuldige ich mich dafür:)

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Tschüß

Trick27

Hausrecht

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 06.11.2011, 21:40 (vor 5464 Tagen) @ Trick27

Hallo,

"Hausrecht" ist Schritt 2. Schritt 1 wäre für Dich, einen geeigneten Raum zu verlangen, in dem Du zumindest zu bestimmten Zeiten nicht nur vertrauliche Telefongespräche führen , sondern auch vertraulich beraten kannst. Wenn Du dann einen geeigneten Raum hast, dann kannst Du auch das Hausrecht ausüben. Solange Du aber mit anderen Kollegen in einem Raum arbeitest, kannst Du diese natürlich nicht einfach "'rausschmeissen".
Du bist als eigenständige Vertretung auch nicht an die Handlungsweise des BR/PR gebunden. Wenn diese kein Büro wollen, ist das deren Sache.
Und alle deine Unterlagen gehören sicher verwahrt in abschließbare Schränke. Dieses im Interesse des Datenschutzes der Betroffenen durchzusetzen gehört übrigens zu deinen Amtspflichten.

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&Tschüß

Wolfgang

Hausrecht

Trick27, Brandenburg, Sunday, 06.11.2011, 21:56 (vor 5464 Tagen) @ albarracin

Danke für die Info. Hoffe das ich gleich im Frühjahr ein Seminar zur SchwV erhalte um besser informiert zu werden. Momentan stehe ich etwas hilflos da, da ich niemanden fragen kann und mich nun durch das SGB IX kämpfe:(

Aber zum Glück gibt es die Seite hier :)

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Tschüß

Trick27

Hausrecht

hackenberger, Sunday, 06.11.2011, 23:07 (vor 5464 Tagen) @ Trick27

Hallo,

Hinweis, das Hausrecht hat man nur im Büro der SchwbV. Nimmt man die Mandatsaufgaben in dem Büro wahr in welchem man auch seine arbeitsvertragliche Tätigkeit ausübt, so hat man dort kein Hausrecht. Dann kann man dieses ausschließlich für die Zeit der Wahrnehmung der Mandatsaufgaben beanspruchen.

Der AG muss der SchwbV die notwendigen Sachmittel und Büro bereitstellen, § 96 SGB IX. Also AG und BA-Schwb (§ 98) ansprechen. Stellt er dieses nicht bereit in schriftlich unter Fristsetzung (2 Wochen) auffordern und darauf hinweisen, dass man sonst LEIDER den Rechtsweg nutzen müsste, was man aber auch wegen der guten Zusammenarbeit § 99 SGB IX nicht möchte.

PS: Auch einmal unter A-Z (Büro) nachlesen und Suchfunktion mit den Suchbegriffen Büro und Sachmittel nutzen.

Auch mal den § 96 SGB IX und die Kommentierung dazu durchlesen. Das geht ja auch vor einer Schulung.

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