Heilbewährung ja oder nein? (Allgemeines)

Tane, Thursday, 10.11.2011, 10:43 (vor 5461 Tagen)

Hallo,

nun habe ich mal in eigener Sache eine Frage, die ich nach langem Suchen im Forum nicht beantwortet bekam.

In meinem Feststellungsbescheid wurde mir ein GdB von 50 zuerkannt. Es steht nichts geschrieben von Heilbewährung oder Befristung.
Mein Ausweis ist befristet ausgestellt und läuft nach insgesamt 15 Jahren ab.

Habe ich eigentlich mit der Befristung im Ausweis einen heilbewährungsähnlichen Zustand>
Oder kann ich davon ausgehen, dass die Anerkennung von GdB 50 dauerhaft ist und lediglich der Ausweis zur Verlängerung eingeschickt werden muss>

Ich danke schon im Vorwege für eine Antwort.:-)

Herzliche Grüße

Tane

Heilbewährung ja oder nein?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.11.2011, 18:40 (vor 5461 Tagen) @ Tane

Hallo,

die Befristung eines Ausweises hat grundsätzlich nix mit einer evtl. Befristung des Bescheides zu tun. Der Bescheid ist maßgeblich.
Die Ausweisbefristung beruht auf § 69 Abs. 5 SGB IX
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html[/link]
Grundsätzlich hat ein VA immer - auch bei unbefristeten Bescheiden - das Recht, die GdB-Feststellung mit Wirkung für die Zukunft zu überprüfen. Die Verlängerung des Ausweises wird da gern mal als Anlass genommen. Es muß aber nicht überprüft werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Heilbewährung ja oder nein?

Hotte, Stuttgart, Thursday, 10.11.2011, 22:13 (vor 5460 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
»
» Die Ausweisbefristung beruht auf § 69 Abs. 5 SGB IX
» [link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html[/link]


Allerdings gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit des unbefristeten Ausweises.

In der Schwerbehindertenausweisverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html
§ 6(2) heisst es:

(2) Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Heilbewährung ja oder nein?

stefanmann, Essen, Friday, 11.11.2011, 09:29 (vor 5460 Tagen) @ Tane

Hallo!
Es ist natürlich auch möglich wenn man eine Neufestellung beantragt, dass der GdB weniger wird!! Z.B. aufgrund einer Novellierung der Versorgungsmedizin Verordnung oder anderer Gesetze und Verordnungen.
In meinem Fall würde ich "nur" 70% statt 100% bekommen (an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit). Meinen Ausweis habe ich vorsorglich auf "unbefristet gültig" ändern lassen.
Gruß Stefan

--
Gruß stefanmann

Heilbewährung ja oder nein?

Tane, Monday, 21.11.2011, 21:30 (vor 5449 Tagen) @ stefanmann

Hallo,
ich komme gerade aus dem Urlaub und bedanke mich für eure Antworten.

Ich bin mal gespannt, was bei mir raus kommt. Bin ganz zuversichtlich, da bei mir Schäden durch etliche Operationen vorliegen. Ich werde meinen Ausweis einfach zur Verlängerung einreichen und dann mal abwarten.

Herzliche Grüße

Tane

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