Rente auf Zeit (Allgemeines)
Hallo.
das ist KEINE Frage dieses Forums. da es hier um allgemeine Urlaubs-/ Rechtsfragen geht. Doch auch zum Thema Unverfallbarkeit von Urlaubsansprüchen findet man hier auf den bekannten Wegen Aussagen.
Nur gleich soviel. Ein Anspruch auf Auszahlung kann nur bei endgültigen Ausscheiden aus dem Betrieb entstehen.