Teilnahme an Abteilungssitzung (Allgemeines)
Hallo,
folgender Sachverhalt: Ein Teil unseres Unternehmens soll per Betriebsübergang nach 613a BGB ausgegliedert werden. Die Stimmungslage unter den betroffenden Mitarbeitern soll in Form einer Abteilungsveranstaltung ausgelotet werden. Unter den vom Betriebsübergang betreffenden Mitarbeitern befinden sich Schwerbehinderte. Habe ich als Schwerbehindertenvertreter ein Teinahmerecht>
Viele Güße
Ralf