Verschwiegenheit gegenüber dem Stellverteter (Gesamt-Konzern-SBV)

gabsche, NRW, Sunday, 04.12.2011, 21:04 (vor 4549 Tagen)

hallo zusammen,

ich habe eine für mich sehr wichtige Frage, da ich dieses Problem als örtl. SBV nicht hatte:

Ich bin örtl. SBV und seit einigen Monaten GSBV. Ich führe dementsprechend meine Akten auch getrennt.

Kann oder bzw. muss ich meiner Stellvertretung Gesamt, die Akte in Kopie mit den Daten zur Verfügung stellen> Hierin befinden sich Gesprächsnotizen, Atteste oder pers. Daten der von mir betreuten Kollegen.

Ich berufe mich auf den Datenschutz, Geheimhaltungspflicht und §96, nur stolpere ich dort über den letzten Satz, der wie folgt lautet:

--Diese Pflichten gelten auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Sie gelten nicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, den Integrationsämtern und den Rehabilitationsträgern, soweit deren Aufgaben den schwerbehinderten Menschen gegenüber es erfordern, gegenüber den Vertrauenspersonen in den Stufenvertretungen (§ 97) sowie gegenüber den in § 79 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes und den in den entsprechenden Vorschriften des Personalvertretungsrechtes genannten Vertretungen, Personen und Stellen--.

Hieraus lese ich dass ich diese Daten weitergeben kann.

Vielen Dank


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