Kartei auch für die Stellvertreter? (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Sunday, 04.12.2011, 21:42 (vor 4520 Tagen) @ jp

Hallo jp,

Du schreibst es doch schon selbst fast richtig.
» Der Arbeitgeber stellt der Schwerbehindertenvertruensperson
» eine Liste mit den Schwerbehinderten- und Gleichgestellten Menschen
» zur Verfügung.
Die Unterlagen werden nicht der Person, also nicht der Vertrauensperson der Schwerbehinderten, sondern dem Mandat also der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung gestellt.

Fazit: Der AG stellt die Unterlagen einmal der SchwbV zur Verfügung! Die Aufgaben der SchwbV nimmt die VPSchwb und bei Verhinderung der Stelli wahr.

Auch eine Schwerbehindertenkartei hat und führt NICHT die VPSchwb sondern die SchwbV! Dieses auch, wenn i.d.R. die Aufgaben von der VPSchwb wahrgenommen werden.

Nehmen die Stelli im Rahmen der Verhinderung das Mandat wahr, so nehmen sie es dann vollumfänglich wahr. Denn das Gesetz sieht hier keine Einschränkungen vor. Sie haben dann aber nicht das Recht sich Kopien oder Doppel von Unterlagen anzulegen, denn ALLE Unterlagen liegen bei der SchwbV.

Lese aber auch einmal die [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=13713#p13715]Antwort zu der Anfrage von heute von Gabi[/link], denn es ist vergleichbar.


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