Verspätete Wahl der HSBV-Vertrauensperson (Allgemeines)

x1esru ⌂, Thüringen, Monday, 05.12.2011, 10:21 (vor 5436 Tagen)

Liebes Forum, lieber Bernhard,

NATÜRLICH haben wir zunächst die Suchfunktion verwandt, dort aber nicht das Richtige gefunden ...;-) .

Unser Problem:

Am 2. März 2011 fand die Wahl der HSBV für das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt. Die gewählte Person verstarb tragischerweise schon wenige Tage nach Amtsantritt. Die ersten beiden Vertreter konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht nachrücken. Daraufhin fanden am 15.06.2011 Neuwahlen statt. Jetzt ist unsere Frage: Wie lange ist die Amtszeit der am 15.06.2011 gewählten neuen Vertrauensperson, da die Amtszeit der am 02.03.2011 gewählten Vertrauensperson noch nicht ein Jahr betragen hat>

Vielen Dank, viele Grüße und morgen einen schönen Nikolaus. Es wäre aber schön, wenn Ihr heute schon antworten könntet :-)

Katrin und Ruth

Verspätete Wahl der HSBV-Vertrauensperson

hackenberger, Monday, 05.12.2011, 10:58 (vor 5436 Tagen) @ x1esru

Hallo,

wir haben zwar dieses Thema hier auch behandelt und man findet eine Antwort auch im § 94 Abs. 5 SGB IX, doch noch einmal zum Verständnis, auch weil der Gesetzestext ggf. etwas verwirrend sein kann.

Findet oder hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden und war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt. In diesen Fällen kann sich eine Amtszeit um ggf. max 364 Tage verlängern!

Beispiel:
Die Zwischenwahl fand im Januar 2010 statt. Am 1. Oktober 2010 (Regelwahltermin)ist noch kein Jahr vergangen. Die Neuwahl ist dann erst im Herbst 2014 vorzunehmen.

Doch einige Frangen/ Anmerlungen:
» Die ersten beiden Vertreter konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht
» nachrücken.
Ich unterstelle einmal es gab nur 2 Stelli. Diese haben dann ihre Mandate niedergelegt. Denn sonst wären sie kraft Gesetz nachgerückt und es könnten/dürften keine Neuwahl stattfinden.

» Wie lange ist die Amtszeit der am 15.06.2011 gewählten neuen
» Vertrauensperson,>
Die Amtszeit endet zum Ende der aktuellen Wahlperiode, also 2014. Denn die VPSchwb sind dann ja LÄNGER als 1 Jahr im Mandat.

» da die Amtszeit der am 02.03.2011 gewählten Vertrauensperson noch nicht
» ein Jahr betragen hat>
Das war ja die Wahl der VPSchwb welche leider verstarb. Diese spielt bei der Frage keine Rolle.

Die 1 Jahres/ 12 Monatsregel betrifft immer die NEU-gewählte VPSchwb, also zum Regelwahltermin im Mandat befindliche. Sie wird auch nur AUSSCHLIEßLICH auf die VPSchwb angewandt. NICHT auf Stelli. Es sollen durch diese Regelung zu kurze Wahlperioden der VPSchwb vermieden werden.

Verspätete Wahl der HSBV-Vertrauensperson

x1esru ⌂, Thüringen, Monday, 05.12.2011, 11:33 (vor 5436 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,

vielen Dank für Deine prompt Antwort :-) .

Es handelt sich hier aber um die HAUPTschwerbehindertenvertretung. Die Wahlperiode für die HauptSBV ist vom 1.2.-31.3. 2011 (!) gewesen, also 4 Monate später als für die normale SBV.

Wann endet hier die aktuelle Wahlperiode für die neugewäjlte, amtierende Vertrauensperson der Hauptsbv, wenn die Wahl nachgelagert am 15.06. 2011 stattfand> Das müsste in unserem Fall ja dann heißen: Februar/März - genau bis spätestens 02.03.2015, denn die letzte Wahl war ja am 02.03.2011. Ist das so korrekt> Wir müssen für die Dienststelle den genauen Tag wissen ...

Nochmals vielen lieben Dank!

Katrin und Ruth

Verspätete Wahl der HSBV-Vertrauensperson

hackenberger, Monday, 05.12.2011, 11:50 (vor 5436 Tagen) @ x1esru

Hallo Katrin und Ruth,,

» vielen Dank für Deine prompt Antwort.
Bitte ;-

» Es handelt sich hier aber um die HAUPTschwerbehindertenvertretung. Die
» Wahlperiode für die HauptSBV ist vom 1.2.-31.3. 2011 (!) gewesen, also 4
» Monate später als für die normale SBV.
Die das Gesetz, der § 94 SGB IX kennt/ richtet sich bei der Wahlperiode immer an der Wahl der SchwbV aus. Im § 97 SGB IX, Abs. 7 kommt dann Hinweis, dass die Wahlen der Stufenvertretungen mit der dort beschriebenen Verzögerung im Anschluss stattfinden.

Bedeutet die Wahlperiode 2010 endet 2014. Für die Stufenvertretung dann jeweils mit der entsprechenden Verzögerung "Dezember-Januar bzw. Februar-März".

Ein Mandat dauert immer i.d.R. eine Wahlperiode = 4 Jahre (taggenau). Mit den beiden Ausnahmen ggf. der 12-Monatsregel und dem Ende der Wahlperiode sofern das Mandat mehr als ein Jahr (taggenau) bestand.

In eurem Fall endet der Wahlzeitraum also am letzten Tag dieser Wahlperiode / dieses Wahlzeitraumes, also der 31. März 2015. Denn es fand ja eine Wahl in der lfd. Wahlperiode statt. Das bedeutet es gilt die Regel bis zum Ende der Wahlperiode. Die 12-Monatsregel und die 4-Jahreregel (max.) finden beide hier keine Anwendung.

Kontextlink:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2253]Beginn und Ende der Amtszeit[/link]

Verspätete Wahl der HSBV-Vertrauensperson

x1esru ⌂, Thüringen, Monday, 05.12.2011, 12:34 (vor 5436 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,

Du hast uns SEHR geholfen. Toll! :-D ;-) :-D ;-)

Viele Grüße

Katrin und Ruth

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