Anrechnung der Arbeit z.B Lebenshilfe und Kostenzuschuss Hilfsmittel (Allgemeines)

kaffeetrinker, Bremen, Wednesday, 07.12.2011, 10:32 (vor 5434 Tagen)

Moin,
so nachdem ich trotz einiger Startschwierigkeiten mit dem AG und dem BR überwunden sind, hatte ich bei meiner Vision statt taube Ohren, tatsächlich gehör beim AG gefunden.

Also ich habe 2 Fragen.

In der Schulung damals wurde gesagt, das man zur Anrechnung der Pflichtquote auch arbeiten an z.B einen Lebenshilfe Verein abgeben kann und somit weniger Ausgleichsabgabe zahlt.

Nun meine FRage, wie berechnet sich die Quote> Wie hoch muss der Auftrag sein um zum Beispiel einen Arbeitsplatz angerechnet zu bekommen>

Ich möchte das in einem Teil unserer Filialen (mehrheitlich in den grossen Städten) die Lebenshilfe ect. die Unterhaltreinigung übernimmt.

Dann meine 2. Vision und zwar eine Filiale die ausschliesslich aus Schwerbehinderten mit mindestens 70% und sichtbaren Handicap sind. Vornehmlich z.B Rollifahrer oder auch mit Teilprotesen.

Für so etwas allerdings müsste die Ganze Filiale umgebaut werden. Also der AG fand meinen Vorschlag sehr gut und will dieses dem Vorstand vortragen.

Damit ich aber auch einen zusätzlichen Anreiz liefern kann, so gibt es ja die Möglichkeit die Umbaukosten und den Hilfsmitteln zum Teil gestellt bekommen.

Hat da jemand Erfahrungen zu und kann mir sagen in welchen Bereich man da spricht, 20%, 50% oder 100% Zuschuss>

Wie lange dauert zum Beispiel eine Beantragung>

Bin über jede Hilfe und Tipps dankbar.

--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX

Anrechnung der Arbeit z.B Lebenshilfe und Kostenzuschuss Hilfsmittel

WoBi, Wednesday, 07.12.2011, 13:08 (vor 5434 Tagen) @ kaffeetrinker

» In der Schulung damals wurde gesagt, das man zur Anrechnung der
» Pflichtquote auch arbeiten an z.B einen Lebenshilfe Verein abgeben kann
» und somit weniger Ausgleichsabgabe zahlt.

Hallo,

einen Teil deiner Fragen kann ich dir beantworten bzw. den Weg aufzeigen.

Die Ausgleichsabgabe beträgt monatlich je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:

•105,00 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5%,
•180,00 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %,
•260,00 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 %.

Ist also Abhängig von der Erfüllung der Beschäftigungsverpflichtung und den nichtbesetzten Arbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Daraus ergilbt sich die Höhe der Ausgleichsabgabe. Die Leistungen (Personalkosten) von gemeinnutzigen Einrichtungen können zu 50% bei der Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Wenn der Betrieb z.B. seine Verpflichtung zu 2,5% erfüllt, ist jeder unbesetzte Arbeitsplatz monatlich mit 180,00 € zu berechnen.

Wenn dieser Betrieb z.B. 58.360,00 € Ausgleichsabgabe zu zahlen hätte und Aufträge im Wert von 60.000,00 € vergeben hat, müsste der Betrieb 28.360,00 € reduzierte Ausgleichsabgabe bezahlen.

--
Gruß
Wolfgang

Anrechnung der Arbeit z.B Lebenshilfe und Kostenzuschuss Hilfsmittel

hackenberger, Wednesday, 07.12.2011, 13:26 (vor 5434 Tagen) @ kaffeetrinker

Hallo "kaffeetrinker",

» In der Schulung damals wurde gesagt, das man zur Anrechnung der
» Pflichtquote auch arbeiten an z.B einen Lebenshilfe Verein abgeben kann
» und somit weniger Ausgleichsabgabe zahlt.
»
» Nun meine FRage, wie berechnet sich die Quote> Wie hoch muss der Auftrag
» sein um zum Beispiel einen Arbeitsplatz angerechnet zu bekommen>

JA, ist möglich! Kaffeetasse einmal auf die Seite und dafür einen Blick ins Gesetz, hilft wie so oft ;-) – sorry aber dieser Nick verleitete jetzt zu dieser Aussage, ist nicht böse gemeint!

Das entsprechende Gesetz und Paragraph wäre§ 140 SGB IX!

50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) können auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 140 SGB IX). Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nicht behinderter
Arbeitnehmer.

» Ich möchte das in einem Teil unserer Filialen (mehrheitlich in den grossen
» Städten) die Lebenshilfe ect. die Unterhaltreinigung übernimmt.
»
» Dann meine 2. Vision und zwar eine Filiale die ausschliesslich aus
» Schwerbehinderten mit mindestens 70% und sichtbaren Handicap sind.
» Vornehmlich z.B Rollifahrer oder auch mit Teilprotesen.
»
» Für so etwas allerdings müsste die Ganze Filiale umgebaut werden. Also der
» AG fand meinen Vorschlag sehr gut und will dieses dem Vorstand vortragen.
Hierzu wendet man sich an das zuständige Integrationsamt und auch den technischen Berater dort.

Kontextlinks:Ausgleichsabgabe

Vieles zur Ausgleichsabgabe und Ersparnisrechner

Infobroschüre "Die Ausgleichsabgabe!"

Ausgleichsabgabe und Werkstattbonus

PS: Wenn man auf Tagungen und Seminaren solches interessantes hört, ist es doch am einfachsten immer dann dort auch gleich nach Quellen und Einzelheiten zu fragen.

Anrechnung der Arbeit z.B Lebenshilfe und Kostenzuschuss Hilfsmittel

kaffeetrinker, Bremen, Wednesday, 07.12.2011, 13:39 (vor 5434 Tagen) @ hackenberger

» PS: Wenn man auf Tagungen und Seminaren solches interessantes hört, ist es
» doch am einfachsten immer dann dort auch gleich nach Quellen und
» Einzelheiten zu fragen.

dank euch beiden.

da kam ich ja noch nicht auf die idee ;)

leider hat es unsere firma ja nicht so mit der einstellung von schwerbehinderten bewerbern, bzw. outen sich die wenigsten bei der bewerbung.

wir kommen auf eine ausgleichsabgabe von rund 230000 eur im jahr und mein ziel ist es, erst einmal auf mindestens 2% zu kommen.
das wenn es sein muss mit einem pilotprojekt und einem testshop und zusätzlich eben die auftragsvergabe an eine behinderteneinrichtung mit der unterhaltsreinigung.

da man mich teilweise recht allein lässt und nicht wirklich für voll nimmt, muss ich eben mit geldersparnis locken.

--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX

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