Erhöhung der Ausgleichabgabe ab 01.01.2012 (Allgemeines)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Tuesday, 13.12.2011, 07:11 (vor 5428 Tagen)

Hallo zusammen,

auf der Startseite ist u.a. als letzte aktuelle Meldung eine
"Erhöhung der Ausgleichsabgabe ab 01.01.2012" aufgeführt.

Gibt es dazu eine zitierfähige Quellenangabe >
Wenn ja, welche>

Im voraus vielen Dank für die Bemühungen.


Es grüßt

Wertschätzer

Erhöhung der Ausgleichabgabe ab 01.01.2012

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.12.2011, 08:47 (vor 5428 Tagen) @ Wertschätzer

Hallo Wertschätzer,

» Gibt es dazu eine zitierfähige Quellenangabe >
Falls dir die als Quellenangabe diese Internetseite nicht ausreicht musst du warten bis das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Beträge im Bundesanzeiger bekannt gibt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Erhöhung der Ausgleichabgabe ab 01.01.2012

hackenberger, Wednesday, 14.12.2011, 18:25 (vor 5427 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Wertschätzer,

Rechtsgrundlage zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist
§ 77 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX mit folgendem Wortlaut:

"(3) Die Ausgleichsabgabe erhöht sich entsprechend der Veränderung der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches. Sie erhöht sich zum 1. Januar eines Kalenderjahres, wenn sich die Bezugsgröße seit der letzten Neubestimmung der Beträge der Ausgleichsabgabe um wenigstens 10 Prozent erhöht hat. Die [link=http://www.bagv.de/newsletter/arbeitsrecht-sozialrecht-aktuell.html>agvShow=1#c3206]Erhöhung der Ausgleichsabgabe erfolgt[/link], indem der Faktor für die Veränderung der Bezugsgröße mit dem jeweiligen Betrag der Ausgleichsabgabe vervielfältigt wird. Die sich ergebenden Beträge sind auf den nächsten durch fünf teilbaren Betrag abzurunden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den Erhöhungsbetrag und die sich nach Satz 3 ergebenden Beträge der Ausgleichsabgabe im Bundesanzeiger bekannt."

Kontextlink:
Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze werden ab dem Anzeigejahr 2012 teurer

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