Einsehen in BR-Protokoll (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 08.07.2005, 17:53 (vor 6888 Tagen) @ Bernd Müller

Hallo Bernd, hallo Manfred,

die Art wie, wann und durch wen ein Protokoll einer BR-Sitzung zu fertigen ist regelt das BetrVG. Dort ist auch geregelt, wie mit Änderungen zu verfahren ist. Gerade bei der letzten Frage machen eigentlich viele BR Fehler. Denn das Protokoll wird vom Schriftführer gefertigt und vom Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter sofern dieser die BR-Sitzung geleitet hat unterschrieben. Sofern nun ein Teilnehmer Änderungen zu diesem Protokoll wünsch, sind diese diesem Protokoll (Original) beizufügen. Das BetrVG sieht eigentlich keine Abstimmung und Abänderung des Protokolls vor. Die SchwbV hat das Gleiche Recht wie jedes BR-Mitglied. Bekommen also BR-Mitglieder Kopien dieses Protokoll hat auch die SchwbV Anspruch auf eine Kopie. Weiter ist das Protokoll unmittelbar nach der Sitzung oder zumindest zeitnah zu fertigen. Bei der nächsten Sitzung muss es vorliegen, es könnten sich auch aus dem Protokoll Punkte ergeben welche bis zu nächsten Sitzung erledigt sein müssten bzw. Folgepunkte auslösen und deshalb muss das Protokoll vorliegen.

Hallo Manfred, die SchwbV hat ein Einsichtrecht in alle Unterlagen, gleichgültig ob sie für die Arbeit als SchwbV benötigt werden oder nicht. Sie hat die gleichen Rechte wie ein BR-Mitglied nur darf sie nicht abstimmen sondern nur beraten. Wenn sie aber gut berät, also argumentiert, so stimmen die BR-Mitglieder schon für sie mit ab, bzw. in ihrem Sinne. Sonst gilt leider der § 95 (4). ;-)


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