Arbeitszeit für Gespräche beim IA und IfD (Allgemeines)
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
So sind wir schon 2 mit gleicher Einschätzung.
Habe heute von einem SBV-Kollegen (eines anderen Unternehmens) erfahren, dass er mit dem Arbeitgeber im Rahmen einer Integrationsvereinbarung folgende Regelung treffen konnte:
"Integrations- und Präventionsgespräche zählen bei den betreffenden Beschäftigten zur Arbeitszeit, sofern sie von einer betrieblichen Interessenvertretung und / oder dem Arbeitgeber veranlasst wurden. ... Die Gespräche sind auf max. 2 x pro Monat bis max. 6 Monate innerhalb von 3 Jahren begrenzt, es sei denn, dass mit allen beteiligten betrieblichen Interessenvertretungen über den genannten Zeitraum hinaus etwas anderes vereinbart wird."
Eine solche Vereinbarung haben wir aber nicht.
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Freundlich grüßt Blessing