Arbeitszeit für Gespräche beim IA und IfD (Allgemeines)

Blessing, Bundesweit, Thursday, 15.12.2011, 23:50 (vor 5425 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
So sind wir schon 2 mit gleicher Einschätzung.

Habe heute von einem SBV-Kollegen (eines anderen Unternehmens) erfahren, dass er mit dem Arbeitgeber im Rahmen einer Integrationsvereinbarung folgende Regelung treffen konnte:

"Integrations- und Präventionsgespräche zählen bei den betreffenden Beschäftigten zur Arbeitszeit, sofern sie von einer betrieblichen Interessenvertretung und / oder dem Arbeitgeber veranlasst wurden. ... Die Gespräche sind auf max. 2 x pro Monat bis max. 6 Monate innerhalb von 3 Jahren begrenzt, es sei denn, dass mit allen beteiligten betrieblichen Interessenvertretungen über den genannten Zeitraum hinaus etwas anderes vereinbart wird."

Eine solche Vereinbarung haben wir aber nicht.

--
Freundlich grüßt Blessing


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