Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

hackenberger, Tuesday, 20.12.2011, 16:44 (vor 4534 Tagen) @ Wonnchen

Hallo,

> Mit Bescheid vom 2.12.2011 wurde ein GdB von 80 festgestellt
Ob hier überhaupt für 2011 ein Anspruch auf Zusatzurlaub besteht, kann von uns KEINER ohne genaue Kenntnis des Feststellungsbescheides sagen.

Denn ein Teilanspruch bestünde nur wenn die Feststellung ab Antragsdatum erfolgt ist. Denn nur dann gäbe es volle Monate im Jahr 2011. Denn der 02.12. ist kein voller Monat.

Das ergibt sich aber auch alles aus den Seiten/Links auf welche ich oben verwiesen habe.

Yvonne
> Gibt es bei Euch eine 5 oder 7 Tage Woche> Bei einer 7 Tage Woche, erhält
> sich 7 zusätzliche Tage, ansonsten 5.
Dieses Aussage als letzter Satz ist zu mindest für Neue sehr irreführend. Denn 5 oder gar 7 Tage erhält sie nicht. Es gibt diese Tage auch nicht grundsätzlich wenn im Betrieb die 5 oder 7 Tage Woche besteht. Denn es kommt immer auf die Anzahl der Arbeitstage der/des jeweiligen AN an.


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