Arbeitsweg GdB 90 Kennzeichen G (Allgemeines)

Dagmar Wiesenthal, Tuesday, 03.01.2012, 12:20 (vor 5407 Tagen)

Hallo zusammen,
melde mich zum ersten Mal in der Hoffnung auf Hilfe, bin seit einem Monat im Amt.
Frage: Ist es dem Kollegen mit o.g. Behinderung zuzumuten, jedes Wochenende
zu pendeln, d. h. zweimal 600 km mit der Bahn zurückzulegen.
Gruß
Dagmar

Arbeitsweg GdB 90 Kennzeichen G

hackenberger, Tuesday, 03.01.2012, 12:49 (vor 5407 Tagen) @ Dagmar Wiesenthal

Hallo Dagmar,

erst einmal als Neue hier willkommen :flower:

nun zu Deiner Frage: Was ist der Hintergrund also um was geht es wirklich> Denn viele AN haben heute leider solche "Hürden" im Zusammenhang mit einer Beschäftigung und eigentlich ist dieses bei keinem AN zumutbar. Doch viele müssen es um überhaupt eine Beschäftigung zu haben.

Es gibt gesetzl. im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Leistungen des Staates Zumutbarkeitsgrenzen (aus ALG1/Pendelzeiten) von ~ 2 - 2,5 Std. tägl. bei > 6 Std. Arbeitszeit tägl.

Also, wer/was ist der Grund/ Anlass für diese Fahrzeiten> Was ist wenn sie nicht erbracht werden/werden können> Alternativen> Arbeitslosigkeit>

Letztlich: Behinderung bedeutet ja nicht zwangsweise, dass man nicht mobil ist/sein kann. Auch längere Fahrzeiten sowohl mit dem Auto oder Bahn sind möglich. Auch ich bin früher beruflich sehr viel und sehr lange unterwegs gewesen trotz Schwerbehinderung. Bitte dieses nun nicht negativ oder abwertend verstehen.

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