Dienstliche Belange - Vorstellungsgespräche (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Werner,
also IMMER den Grundsatz beachten; die SchwbV ist eine [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=1-personen-vertretung&category=0&ao=and]1-Personen-Vertretung.[/link] Es gibt nur die 1 Ausnahme des § 95 Abs. 1; Satz 4 SGB IX der diese Regel etwas "aufweicht". Hier können dem 1. Stelli fest und dauerhaft bestimmte Aufgaben übertragen werden.
Auf Grund der 1-Personen-Regelung kommt der Stelli nur und ausschließlich (bis auf die Ausnahme ge. § 95 Abs.1 Satz 4 SGB IX) im Rahmen der Verhinderungsvertretung zum Einsatz.
Dieses zu beachten ist sehr wichtig. Denn Verstöße können zu großen Problem führen. Nimmt z.B. der Stelli "rechtswidrig weil keine Verhinderungsvertretung gegeben ist" an BR-Gremien teil, so führt dieses i.d.R. zur Verletzung der Nichtöffentlichkeit der Sitzung und fehlerhafter Ladung. Folge ist i.d. Regel die Nichtigkeit der Beschlüsse. Weiter kann die Verletzung der Verhinderungsvertretung auch Verstöße gegen den Datenschutz zur Folge haben, da ja dann der Stelli an geschützte Daten kommt zu welchen er zu diesem Zeitpunkt kein Zugangs-/Einblickrecht hatte.
Auch könnte der AG hier zu Recht Probleme machen, da der Stelli ja dann rechtswidrig zu dieser Zeit seinen "normalen" Arbeitspflichten nicht nachkommt.
Man findet zum Thema Stelli wegen Verhinderung, also wann liegt eine Verhinderung vor auch im BetrVG § 25 und PersVG § 32 bzw. den Kommentierungen dazu entsprechendes. Weiter auch in entsprechender Rechtsprechung. Diese dürfte es wohl mehrheitlich zum § 25 BetrVG geben.
Es gibt zu 99,9% keine Verhinderung aus dienstlichem Anlass. Also i.d.R. nur aus Gründen des Mandates.
Kontextlinks:
Stellvertreter/Stellvertreterin
Zeitweilige Verhinderung von Personalratsmitgliedern bei Mutterschutz und Elternzeit
[link=http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp>his=5094.51.7687&id=14977]Ersatzmitglieder:Wann der Vertretungsfall eintritt[/link]
PS: Zu den Themen Stelli und Verhinderung haben wir viele Beiträge, daher auch einmal die Suche entsprechend nutzen.