§ 95 Abs 4 wurde mehrmals nicht beachtet (Allgemeines)

Cleo, Blieskastel, Monday, 16.01.2012, 21:17 (vor 5393 Tagen)

Hallo,
im vergangenen Jahr machte ich unseren Personalreferend darauf aufmerksam, dass er ständig bei Abeitsplatzbegehungen und geplante Umbesetzungen von Schwerbehinderten Mitarbeiter/innen gegen den §95 verstößt.
Der Personalreferend versuchte Gründe zu finden, diese Beschuldigungen von sich fern zu halten, indem er sagte, zu dieser Begehung hatte ich nicht eingeladen oder ich wußte gar nicht, dass dieser Mitarbeiter schwerbehindert ist usw.
Heute ergab es sich, dass eine Mitarbeiterin mir sagte, dass ein Schwerbehinderter Mitarbeiter aus ihrer Abteilung in eine andere Abteilung versetzt wurde. Ich möchte jetzt gegen diese Entscheidung widersprechen und mein Recht aus dem Gesetz §95 in Anspuch nehmen. Meine Frage: wie sage ich der Personalabteilung, dass ich wegen ihrer versäumten Informationspflicht diese Angelegenheit stoppen werde und gegebenenfalls ein Bußgeld in betracht ziehen werde>

Cleo

§ 95 Abs 4 wurde mehrmals nicht beachtet

hackenberger, Monday, 16.01.2012, 21:24 (vor 5393 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,

wenn dann verstößt der AG gegen § 95 Abs. 2 SGB IX!! Denn der Abs. 4 betrifft die Teilnahme an BR-Gremien.

Das Thema "Verstöße gegen § 95 Abs. 2 SGB IX" haben wir hier sehr sehr oft und ausführlich in Beiträgen behandelt.

Daher doch bitte den Hinweis oben beachten: Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!!

Weiter findet man unter A-Z Infos zu den Themen Beschlussverfahren und Ordnungswidrigkeit. Also auch dort doch bitte einmal nachlesen.

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