Hallo Wolfgang,
vorab der Hinweis, dass ist eigentlich kein Thema/ Aufgabe der SchwbV sondern des BR. Denn es geht ja nicht um einen schwerbehinderten Beschäftigten.
Eine Möglichkeit hier wäre Teilzeit!
Kontextlinks:
Wann können Sie eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit verlangen>
Teilzeitarbeit
Mein Kind ist behindert diese Hilfen gibt es!
Beruf und Familie
Teilzeit - Konfliktfeld Pflege
Kurzauswertungen Freistellung zur Pflege und Betreuung und [link=http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/4129.htm>bvdoku.theme=26]hier:[/link]
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Doch zum Schluss wieder den Hinweis, welchen ich schon so oft gegeben habe!
[link=http://www.redensarten-index.de/suche.php>suchbegriff=~~Schuster%2C%20bleib%20bei%20deinen%20%2F%20deinem%20Leisten&bool=relevanz&suchspalte%5B%5D=rart_ou]Schuster bleib bei deinem Leisten[/link]
Bedeutet: Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem SGB IX und diese sind reichlich! Ansonsten gibt es BR/PR und ggf. die betriebliche Sozialbetreuung.