Teilnahme an der Betriebsrätekonferenz (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Saturday, 21.01.2012, 15:31 (vor 4496 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

Hinweis oben auf der Webseite auf welchen auch schon so noch zusätzlich in Beiträgen hingewiesen wurde!

Wenn man dieses beachtet hätte, so hätte sich die Frage nicht gestellt, da behandelt ;-)

Auch wenn man den § 95 Abs. 4 SGB IX und Kommentierung dazu aufmerksam und vollständig ließt, hätte sich diese Frage eigentlich nicht mehr gestellt.

Denn die Betriebsrätekonferenz ist eben keine Sitzung / kein Gremium des BR. Genau wie ja auch die GBR-Sitzung/Gremien keine Sitzungen des BR sind. Folglich auch nicht für die SchwbV (örtl.) unter diesen § 95 Abs. 4 SGB IX fallen können.


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