Kostenübernahme Gebühren bei Akteneinsicht durch SBV (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo zusammen,
nach einem halben Jahr des Mitlesens im Forum wende ich mich nun an Euch!
Folgende Ausgangssituation:
MA hat Antrag gestellt, Versorgungsamt bewilligt lediglich GdB20, mit dem MA zusammen habe ich den Widerspruch formuliert und um Akteneinsicht gebeten.
Antwort vom VA: Akteneinsicht möglich, aber 0,50 Euro Kosten pro Seite (insgesamt 28 Seiten).
Frage: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass die SBV und damit der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt>
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Ich habe nachgeschaut und in der dem Kostengesetz zugehörigen Kostenordnung nachgesehen. Demnach sind dort die von Dir erwähnten Sätze aufgeführt. Allerdings bezieht sich das auf die allgemeine Verwaltung und Auskünft die nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz erteilt werden. Im Verwaltungsverfahren hat der Beteilige lediglich ein Einsichtsrecht. Wir befinden uns hier aber im Sozialverfahren, das im SGB X geregelt ist. Dort darf der Beiteiligt sich selber auch Kopien auf seine Kosten fertigen. Er könnte m.E. mit einem Scanner bewaffnet zum Amt fahren und sich die Akte einscannen. Habe ich selber bereits einmal gemacht. Es waren über 300 Seiten!!! War in einer Angelegenheit nach dem Opferentschädigungsgesetz also auch im Sozialverfahren.