Privatpaket (Allgemeines)

Maurizio, München / Bayern, Friday, 27.01.2012, 13:54 (vor 5383 Tagen)

Hallo Ich habe eine Frage bezüglich einer 100% Schwerbehinderten kollegin im Hause. Bisher konnten sich kollegin des Hauses auch Privatpakete in die hauseigene Poststelle schicken lassen. Diese Praktik nahm jedoch überhand. Ab sofort darf kein Privatpaket mehr in die Behörde geschickt werden. Meine Frage bezieht sich darauf, ob es denn eine Ausnahmegenehmigung für z.B. blinde Mitarbeiter geben könnte, die tagsüber keine Pakete annehmen können und dann auf das zuständige Postamt ausweichen müssten. Im vorliegenden Falle müsste die Tarifbeschäftigte sogar mit dem Taxi zur nächsten Poststelle fahren.und allein stehen

Privatpaket

hackenberger, Friday, 27.01.2012, 13:58 (vor 5383 Tagen) @ Maurizio

Hallo Maurizio,

es gibt KEINEN Rechtsanspruch! Der AG hat nun einmal nicht die Pflicht für rein private Dinge Mittel bereitzustellen.

Der nächste Betroffene hat Problem beim Einkaufen usw., sollte dann der AG auch Leistungen bereitstellen>

Es gibt übrigens auch nichtbehinderte Menschen welche die gleichen Probleme haben, z.B. ältere Menschen.

PS:
Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner, es werden ja Menschen und keine Maschiene angesprochen.

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