Rolliparkplatz (Allgemeines)

chaweng, Hessen, Thursday, 16.02.2012, 09:03 (vor 5363 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe die Suchfunktion genutzt, aber nichts passendes gefunden.
Hier meine Frage:
Bei uns wird das Gebäude umfassend saniert. Es entstehen auch neue Außenanlagen inklusive neuer Parkplätze. Ich habe mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass 2 Kollegen mit Merkzeichen "G" jeweils einen Parkplatz vor dem Gebäude erhalten.:-)Muss der Arbeitgeber einen Rolliparkplatz ausweisen auch wenn wir keinen Rollifahrer haben> Für Besucher zum Beispiel.Freue mich auf Eure Antworten.

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chaweng

Rolliparkplatz

hackenberger, Thursday, 16.02.2012, 09:40 (vor 5363 Tagen) @ chaweng

Hallo,

leider nicht richtig gesucht oder gelesen, denn dieses Thema ist/ wurde behandelt. In Forumsbeiträgen und unter A-Z :-(

Also, sofern Bauvorschriften hier nichts zwingend fordern, lautet die Antwort NEIN!

Rolliparkplatz

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 16.02.2012, 11:33 (vor 5363 Tagen) @ hackenberger

Servus,

Bernhard hat leider Recht, das Behindertenparkplätze im den einschlägigen Gesetzen SGB IX, BGG oder LBO nicht verankert sind.
dass die Einstellung oder Weiterbeschäftigung behinderter Menschen, die an baulichen Barrieren am Arbeitsplatz und an fehlenden Behindertenparkplätzen bei Arbeitsstätten scheitern ist sehr bedauernswert.

Wir konnten hier innerbetriebliche Vereinbarungen schaffen, die min. 3 Prozent aller Parkplätze als Behindertenparkplatz ausweist. Die Nutzung wird analog der Merkzeichen G und aG geregelt.

Ic komme zwar nicht aus Hessen, aber hier gibt es eine Garagenverordnung (GaVO) die aus meiner Sicht vorbildlich ist:

§ 2 Abs. 2 GaVO
Mittel- und Großgaragen müssen eine ausreichende Anzahl von Garageneinstellplätzenhaben, die ausschließlich Personen, die einen Rollstuhl benutzen, vorbehalten sind (Behindertenparkplätze); diese sind als solche kenntlich zu machen. Der Anteil der Behindertenparkplätze bezogen auf die Gesamtzahl der Einstellplätze muss mindestens 3 vom Hundert betragen; mindestens ein Behindertenparkplatz muss jedoch vorhanden sein. Sie müssen barrierefrei erreichbar und sollen in der Nähe der Aufzüge angeordnet sein. Satz 1 bis 3 gilt für Stellplätze mit einer Gesamtfläche von mehr als 100 m² entsprechend.

Rolliparkplatz

hackenberger, Thursday, 16.02.2012, 12:09 (vor 5363 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo SBV_AZHV,

genau auf diese Bauordnungen habe ich ja in Beiträgen schon hingewiesen, wie auch, dass dieses Thema ein gutes Thema für die InTV § 83 SGB IX ist.

Wir haben also dieses Thema sehr ausführlich behandelt.

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