Hallo Martina,
schau Dir mal, die Richtlinien für und gesetzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit von Internetauftritten an.
Für die Zugänglichkeit von Internetauftritten gibt es international anerkannte Standards und Prinzipien:
Das World Wide Web Consortium (W3C) hat diese Standards bereits 1999 in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt, seit 2008 existiert eine modernisierte, dem technischen Fortschritt angepaßte Version WCAG 2.0.
In Deutschland hat der Gesetzgeber die Zugänglichkeit von Internetauftritten gesetzlich geregelt, mit zwingender Gültigkeit für Öffentliche Anbieter im Bereich des Bundes im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und in der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) --> bereist von Joachim erwwähnt --, sowie im Bereich der Länder durch vergleichbare Gesetze und Verordnungen (z.B. in Bayern BayBGG, BayBITV).
Seit 12. September 2011 gilt die aktualisierte Verordnung BITV 2.0, diese entspricht weitgehend den Empfehlungen der WCAG 2.0 (Conformance Level AA).
Weitere wichtige Gesetze in diesem Kontext sind AGG und SGB.
Da Du auch in München bist, kann Du die technische und inhaltliche Umsetzung der Barrierefreiheit durch das Fachzentrum Barrierefreiheit im Internet der Pfennigparade prüfen lassen.
Inhalte (Texte und Bilder) werden im Redaktionsprozess ebenfalls konsequent auf Zugänglichkeit geprüft.
Gruß Markus aus München