Zugänglichkeit von Web Seiten (Allgemeines)

Martina ⌂, München, Bayern, Friday, 17.02.2012, 14:51 (vor 5362 Tagen)

Hallo,

hoffe ihr könnt helfen>
Wir arbeiten gerade daran den SAP Portal design von Infineon zu ändern
(dieses bietet z.B. Applikationen im HR Umfeld).

Ich denke es sollte auch für Behinderte Mitarbeiter benutzbar sein.

Könnt ihr uns sagen was man beachten muss, gibt es Richtlinien für Web Seiten design>
Bitte um Info -Material oder ähnliches falls vorhanden und vielen Dank im Voraus!

LG aus München
Martina;-)

Zugänglichkeit von Web Seiten

J_Neumann, BW, Friday, 17.02.2012, 15:09 (vor 5362 Tagen) @ Martina

Hallo,

da meine Fa. in der Softwareentwicklung arbeitet hatten wir die Frage auch vor kurzem, da ein Kunde barrierefreiheit unsere Software verlangte.
ich habe daher folgendes dazu gefunden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0

die Anlage 1 gibt hier sehr gute Vorgaben

Gruß Joachim

Zugänglichkeit von Web Seiten

Martina ⌂, München, Bayern, Friday, 17.02.2012, 15:19 (vor 5362 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim,

Danke für die schnelle Antwort.
Werde mich da erst einmal durchlesen und schlau machen müssen!:-)

Lieben Gruß und schönes WE aus München
Martina

Zugänglichkeit von Web Seiten

SBV_AZHV, München - Bayern, Monday, 20.02.2012, 11:19 (vor 5359 Tagen) @ Martina

Hallo Martina,

schau Dir mal, die Richtlinien für und gesetzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit von Internetauftritten an.
Für die Zugänglichkeit von Internetauftritten gibt es international anerkannte Standards und Prinzipien:

Das World Wide Web Consortium (W3C) hat diese Standards bereits 1999 in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt, seit 2008 existiert eine modernisierte, dem technischen Fortschritt angepaßte Version WCAG 2.0.

In Deutschland hat der Gesetzgeber die Zugänglichkeit von Internetauftritten gesetzlich geregelt, mit zwingender Gültigkeit für Öffentliche Anbieter im Bereich des Bundes im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und in der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) --> bereist von Joachim erwwähnt --, sowie im Bereich der Länder durch vergleichbare Gesetze und Verordnungen (z.B. in Bayern BayBGG, BayBITV).

Seit 12. September 2011 gilt die aktualisierte Verordnung BITV 2.0, diese entspricht weitgehend den Empfehlungen der WCAG 2.0 (Conformance Level „AA“).
Weitere wichtige Gesetze in diesem Kontext sind AGG und SGB.

Da Du auch in München bist, kann Du die technische und inhaltliche Umsetzung der Barrierefreiheit durch das Fachzentrum Barrierefreiheit im Internet der Pfennigparade prüfen lassen.

Inhalte (Texte und Bilder) werden im Redaktionsprozess ebenfalls konsequent auf Zugänglichkeit geprüft.

Gruß Markus aus München

Zugänglichkeit von Web Seiten

Heinz SBV, NRW, Thursday, 23.02.2012, 11:26 (vor 5356 Tagen) @ Martina

Hallo Martina,

Barrierefreie Webseiten sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen das Internet selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen können. Auch die Anbieter profitieren. Weil barrierefreie Webseiten auf offenen und nachvollziehbaren Standards aufbauen, lassen sich Inhalte und Funktionen leichter auf unterschiedliche Endgeräte übertragen und einfacher nachhaltig pflegen.

Darüber hinaus ist Barrierefreiheit ein Innovationstreiber für das Internet der Zukunft. Webseiten, die für assistive Techniken zugänglich sind, erfüllen schon heute grundlegende Anforderungen, die gegeben sein müssen, wenn wir Computer nicht mehr nur mit Maus und Tastatur bedienen, sondern auch mit der Stimme, den Augen, durch Gesten und Berührungen – oder sogar durch unsere Gedanken.

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, [link=http://www.buzer.de/s1.htm>g=BITV+2002&f=1]kurz Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0[/link], ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Diese Verordnung gilt für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Private und kommerzielle Webangebote fallen nicht unter den Geltungsbereich der BITV. Vor allem Anbieter kommerzieller Angebote sind aber dennoch aufgerufen, Barrierefreiheit umzusetzen. Sie können sich dabei entweder an der nationalen BITV oder an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C orientieren.


Nachfolgend einige Links die Dir weiterhelfen können
http://www.einfach-fuer-alle.de/
http://www.biene-award.de/kriterien/

Validieren von Webseiten http://validator.w3.org/

--
Herzliche Grüße

Heinz SBV

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