Hallo,
diese Aussage so "kurz" ist weder falsch noch richtig. Auf alle Fälle ist sie aber von einer Gewerkschaftssekretärin an einen Mandatträger, auf Deutsch gesagt "dumm".
Klar es gilt immer das Gesetz und ggf. auf dem Gesetz beruhende Urteile. Die Kommentierungen sind "Beschreibungen von Gesetzen und Urteilen" als auch "Rechtsmeinungen".
Genau diese Kommentierungen ziehen auch Richter und Anwälte in Rechtsstreitigkeiten zur Klärung mit ein. Man kann sich also schon zu 99,9% auf Kommentierungen verlassen und berufen.
In dem Punkt um welchen es hier geht stimmt auch die Aussage in der Kommentierung, so auch in Urteilen on Gerichten so bestätigt. Es ist eine Darstellung des Gesetzes § 96 Abs. 2 und 4 SGB IX.
Doch man muss auch hier dann das Thema "Verhältnismäßigkeit und stets nach bestem Wissen und Gewissen" und auch den § 99 SGB IX beachten. Also, sind es Tätigkeiten welche nun zwingend vorrangig stattfinden müssen> Das ergibt sich auch aus dem Gesetzestext. Das kann dann man Mandatsarbeit sein aber auch mal die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit. Auch das Thema wer bestimmt den Termin, lege ich als SchwbV oder kann ich als SchwbV den Termin festlegen oder ist er fremdbestimmt> Auch das Thema "Notfall im Arbeitsbereich ist zu beachten". Also, wenn z.B. eine Krankenschwester welche ein Mandat hat dringend, weil kein Ersatz gegeben, im OP benötigt wird, geht eben das Mandat nicht vor. Dieses auch, weil KEIN Termin wichtiger sein kann als ein Menschenleben/ Gesundheit. Auch schwere Betriebsstörungen können sofern der AG kein Ersatz hat und trotz frühzeitiger Info des Mandatstermin nicht beschaffen konnte, können ein Grund sein, dass das Mandat hinten anstehen muss.
Rate hier dringend einmal zu einer Schulung. Weiter würde mich ja interessieren welche Gewerkschaft eine solche "ungeschickte" Aussage trifft.
Fazit: Man muss halt Kommentierungen genau lesen und auch darauf achten wird auf Urteile Bezug genommen und dann trifft das Urteil so auf mich zu oder ist es gar ein Grundsatzurteil. Bei Rechtsmeinungen sollte man ggf. auch in verschiedenen Kommentaren einmal nachlesen oder andere Kommentare zur gleichen Meinung kommen.
Also, Kommentierung NICHT IN DIE TONNEN sondern verinnerlichen und verstehen und richtig auslegen.