Zugänglichkeit von Web Seiten (Allgemeines)
Hallo Martina,
Barrierefreie Webseiten sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen das Internet selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen können. Auch die Anbieter profitieren. Weil barrierefreie Webseiten auf offenen und nachvollziehbaren Standards aufbauen, lassen sich Inhalte und Funktionen leichter auf unterschiedliche Endgeräte übertragen und einfacher nachhaltig pflegen.
Darüber hinaus ist Barrierefreiheit ein Innovationstreiber für das Internet der Zukunft. Webseiten, die für assistive Techniken zugänglich sind, erfüllen schon heute grundlegende Anforderungen, die gegeben sein müssen, wenn wir Computer nicht mehr nur mit Maus und Tastatur bedienen, sondern auch mit der Stimme, den Augen, durch Gesten und Berührungen oder sogar durch unsere Gedanken.
Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, [link=http://www.buzer.de/s1.htm>g=BITV+2002&f=1]kurz Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0[/link], ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Diese Verordnung gilt für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Private und kommerzielle Webangebote fallen nicht unter den Geltungsbereich der BITV. Vor allem Anbieter kommerzieller Angebote sind aber dennoch aufgerufen, Barrierefreiheit umzusetzen. Sie können sich dabei entweder an der nationalen BITV oder an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C orientieren.
Nachfolgend einige Links die Dir weiterhelfen können
http://www.einfach-fuer-alle.de/
http://www.biene-award.de/kriterien/
Validieren von Webseiten http://validator.w3.org/
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Herzliche Grüße
Heinz SBV