Kosten für Rechtsanwalt (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 20.07.2005, 17:01 (vor 6880 Tagen) @ barbara

Hallo Barbara,

wer hatte hier rechtliche Vertretung> Du oder die gewählte SchwbV> Ich unterstelle mal die gewählte SchwbV. Dann ist die Sache wiederum ganz klar, der AG hat dei Kosten zu tragen.

Hast Du im Vorfeld den AG darüber informiert, dass die SchwbV zur Wahrnehmung ihrer Rechte eine Anwalt beauftragt> Dieses sollte man immer , möglichst mit einem Zeitvorlauf, machen. Der AG kann dann ggf. durch das ArbG dieses untersagen lassen.

Aber wenn einen Anwalt hattest, sollte dieser Dir auch die Frage beantworten können und sollen, es geht ja um sein Geld. :-)

Ich gehe aber hier davon aus, dass der AG auch hier unterliegt, nur im Nachhinein keine ungeschickten Aussagen tätigen. Siehe 1. Absatz.


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